THG-Quote beim Autoverkauf: Wer erhält die THG-Prämie?
Es ist grundlegend zu verstehen, dass die THG-Quote fahrzeugbezogen ist, was bedeutet, dass jedes Elektrofahrzeug einmal im Jahr Anspruch auf die THG-Prämie hat. Um die Prämie zu beantragen, muss der Besitz eines Elektroautos nachgewiesen werden.
Beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs und somit einem Wechsel des Fahrzeughalters stellt sich die Frage, ob der Vorbesitzer die THG-Prämie bereits für das laufende Jahr beantragt hat oder nicht. In diesem Zusammenhang ergeben sich zwei mögliche Szenarien:
- Die THG-Quote wurde noch nicht veräußert und kann vom neuen Besitzer an einen THG-Anbieter verkauft werden.
- Die THG-Quote wurde bereits vom Vorbesitzer für das aktuelle Jahr beantragt und kann nicht erneut verkauft werden.
Es ist für den neuen Besitzer von Vorteil zu wissen, dass die THG-Quote jedes Jahr erneut beantragt werden kann. Dadurch besteht die Möglichkeit, die THG-Prämie für alle kommenden Jahre zu sichern.
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Kann der neue Besitzer die THG-Quote erneut beantragen?
Die THG-Prämie kann von den neuen Eigentümern eines Elektrofahrzeugs beantragt werden, sofern der vorherige Besitzer die THG-Quote für das laufende Jahr noch nicht veräußert hat. Dafür können Käufer für die folgenden Jahre des Besitzes jährlich einmal ihre THG-Quote verkaufen und eine Prämie erhalten.
Ist der vorherige Besitzer zur Erstattung verpflichtet?
Aktuell gibt es für Verkäufer ihres E-Autos, die bereits ihre THG-Prämie erhalten haben, kein Rückerstattungspflicht. Das bedeutet nach dem Verkauf eines E-Fahrzeugs behält der Verkäufer die bereits ausgezahlte Prämie und ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet die Prämie zurückzuzahlen.
Hat der neue Besitzer Anspruch auf die THG-Prämie?
Wenn die THG-Prämie bereits in Anspruch genommen wurde, entfällt die Möglichkeit für einen neuen Eigentümer, diese im laufenden Jahr zu erhalten. Allerdings kann der neue Eigentümer das Fahrzeug auf sich ummelden und im darauffolgenden Kalenderjahr Anspruch auf die jährliche Prämie von bis zu 400 Euro pro Fahrzeug haben.
Dabei sollte Käufern von Elektrofahrzeugen bewusst sein, dass er als neuer Eigentümer keinen Anspruch auf eine anteilige Treibhausgas-Prämie für das laufende Jahr gegenüber dem vorherigen Besitzer hat. Einmal beantragte Prämien dürfen ohne Rückzahlungsverpflichtung behalten werden.
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