THG-Quote für PV-Anlagen – geht das?
Es gibt zwei Möglichkeiten, um den PV-Strom über die THG-Quote zu zertifizieren und zu monetarisieren:
- Die pauschale Anrechnung von E-Fahrzeugen, die unabhängig von einer PV-Anlage erfolgen kann. Eine PV-Anlage ermöglicht jedoch erhebliche Kosteneinsparungen beim Laden des eigenen E-Fahrzeugs. Die pauschale Anrechnung von Treibhausgaseinsparungen wird pro Fahrzeug und Jahr mit einer THG-Prämie von bis zu 340 Euro vergütet.
- Die Abgabe von selbst erzeugtem Strom über einen als öffentlich klassifizierten Ladepunkt. Wenn photovoltaik-erzeugter EE-Strom über einen öffentlichen oder halböffentlichen Ladepunkt abgeben wird, kann dieser THG-zertifiziert und verkauft werden.
Eine direkte physische Verbindung zwischen der PV-Anlage und dem öffentlichen Ladepunkt ermöglicht eine höhere Anrechnung von CO₂-Einsparungen auf die THG-Quote.
Welche Anbieter THG-Prämien für Ladestationen anbieten und wer dabei die höchste Auszahlung hat haben wir in unserem THG-Quoten Vergleich aufgelistet.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung bei PV-Anlagen?
Pro Kilowattstunde erhalten Anlagen bis 10 Kilowattpeak eine Einspeisevergütung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Größere Anlagen ab 10 Kilowattpeak erhalten 7,1 Cent pro Kilowattstunde.
Durchschnittlich verfügen PV-Anlagen in Deutschland über eine Leistung von vier bis zehn Kilowattpeak. Jeder Kilowattpeak erzeugt jährlich etwa 1.000 Kilowattstunden an Strom.
- Min.: 4.000 kWh x 8,2 ct/kWh = 328€ pro Jahr
- Max.: 10.000 kWh x 8,2 ct/kWh = 820€ pro Jahr
Durch die EEG-Einspeisevergütung erhalten Nutzer zwischen 328 Euro und 820 Euro pro Jahr, abhängig von der Leistung der PV-Anlage und der Einspeisemenge. In den meisten Fällen nutzen PV-Anlagen Besitzer Teile ihres erzeugten EE-Strom selbst.
THG-Quote oder EEG-Einspeisevergütung: Was ist besser?
Pro Megawattstunde Ladestrom kann mehr als die doppelte CO₂-Ersparnis auf die THG-Quote angerechnet werden. Mit EE-Strom können 0,91 Tonnen CO₂-Ersparnis pro Megawattstunde anstelle von 0,43 Tonnen angerechnet werden.
Dies führt zu THG-Erlösen von bis zu 35 Cent pro Kilowattstunde für den Einsparer, selbst unter Berücksichtigung der typischen Nachfrageschwankungen im THG-Quotenhandel, und übertrifft damit deutlich die EEG-Einspeisevergütung.
Erlös für PV-Anlage durch die THG-Quote
Bei optimalen (unrealistischen) Konditionen und einer 10 Kilowattpeak starken PV-Anlage sieht die Rechnung wie folgt aus:
- 10.000 kWh x 35 ct/kWh = 3.500 Euro pro Jahr
Natürlich muss dafür der gesamte erzeugte Strom auch von Endkunden an der öffentlichen Ladestation genutzt und geladen werden werden. Außerdem wird der Erlös durch den Stromverkauf nicht berücksichtigt.
Realistisch wird etwa 25 Prozent des erzeugten EE-Strom als Ladestrom verkauft. Hinzu kommt hier noch der Verkauf des Ladestroms an die Endkunden. Dieser beträgt pro Kilowattstunde etwa 35 Cent.
Der potenzielle Erlös pro Kilowattstunde Strom kann also bis zu 70 Cent betragen.
Die realistische Berechnung mit maximalen Erträgen und Quotenspitzensatz sieht also so aus:
- (10.000 kWh x 0,25) x 70 ct/kWh = 1.750€ pro Jahr
THG-Quote bei PV-Anlagen: Kostendeckung & Amortisationszeit
Für den Bau und die Installation einer öffentlichen Ladesäule können Kosten zwischen 1.700 und 2.000 Euro entstehen. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Ladestation selbst, die zwischen 850 bis 1.000 Euro liegen und der Montage durch Facharbeiter, was wiederum ebenfalls zwischen 800 und 1.000 Euro kosten sollte.
Nach unserem Beispiel oben würde sich die Ladestation also bereits nach ein zwei Jahren amortisieren. In dieser Berechnung wird lediglich die öffentliche Ladestation in Perspektive gebracht und davon ausgegangen, dass die PV-Anlage bereits erworben und in Betrieb genommen wurde.
Wann gilt eine Ladestation als öffentlich?
Nach §2 Nr.5 LSV gilt ein Ladepunkt als öffentlich, wenn der Zugang oder der Erwerb eine Zugangsberechtigung jedem potenziellen Nutzenden gleichermaßen möglich sei. Ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt muss zudem als solcher klar zu erkennen und bezeichnet sein.
Der Antrag für die Anmeldung der öffentlichen Ladestation ist unverbindlich und wird per Formular an das Ministerium für Verkehr im jeweiligen Bundesland gestellt.
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