BAFA, KfW und Banken als Förderer der Solarthermie
Welche Förderung ein potenzieller Betreiber einer Solarthermie-Anlage erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So konzentriert sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bevorzugt auf die Förderung der Installation von Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – die KfW-Bank – finanziert Solarthermie-Projekte mit zinsgünstigen Krediten mit langer Laufzeit und nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Rahmen der energetischen Sanierung oder beim Neubau.
Ergänzend zu BAFA und KfW bieten neuerdings verschiedene Kreditinstitute sogenannte Solarkredite an. Diese Kredite weisen das gleich günstige Zinsniveau wie die Darlehen der KfW-Bank auf und bieten sich bei geringem Eigenkapital als hervorragende Ergänzung zur Finanzierung der Solarthermie-Anlage an.
BAFA Förderungen für Solarthermie
Das BAFA fördert sowohl Anlagen für die reine Warmwasserbereitung sowie kombinierte Anlage für Warmwasser und Heizungsunterstützung sowie thermische Solaranlagen für die Kühlung. Obwohl sich die BAFA-Förderung auf die Neuinstallation auf bereits bestehenden Gebäuden konzentriert, werden in Ausnahmefällen auch Neubauten gefördert.
Ein wichtiger Punkt der BAFA-Förderung ist die Innovationsförderung. Diese gilt für alle thermischen Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung für Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Anspruchsberechtigter Personenkreis der BAFA-Förderung für Solarthermie:
- Privatpersonen
- Kommunen
- Vereine
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberuflich tätige Personen
Im Rahmen des Förderungsanspruchs muss die neu errichtete Solarthermie-Anlage bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie ist neu und wurde bisher an keinem anderen Gebäude installiert und die eingesetzten Solarkollektoren entsprechen den auf einer Liste angeführten förderfähigen Kollektoren.
Weitere Grundvoraussetzungen für eine förderungswürdige Solarthermie-Anlage:
- Bruttokollektorfläche mindestens drei und maximal 40 Quadratmeter
- Vakuumröhrenkollektoren - 7 Quadratmeter Mindestfläche
- Flachkollektoren - 9 Quadratmeter Mindestfläche
- Pufferspeicher für Solar Warmwasser - 40 oder 50 Liter Speichervolumen pro Quadratmeter
Sind all diese Grundvoraussetzungen erfüllt, unterstützt das BAFA mit zwei Programmen. Eines davon ist die Basisförderung in Höhe von 2.000 Euro oder 140 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche.
Ergänzt wird dieses Basisprogramm durch verschiedene Bonusförderungen wie den Kesseltauschbonus, wenn gleichzeitig mit der Installation einer Solarthermie-Anlage ein technisch veralteter Heizkessel ohne Brennwerttechnologie gegen einen neuen Brennwertkessel getauscht wird. Der Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro wird für die kombinierte Installation von Solarthermie und Wärmepumpe ausgezahlt. Besonders effiziente Solarpumpen werden genauso gefördert wie die Installation einer Solaranlage auf besonders gut gedämmten Gebäuden.
Bei jeder Form der BAFA-Förderung handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Investitionskosten.
KfW-Bank - Fördermittel für Solarthermie
Fördermittel der KfW-Bank eignen sich durch das langfristig niedrige Zinsniveau und die lange Darlehensdauer hervorragend als Eigenkapitalersatz und sind zum Teil mit BAFA-Förderungen kombinierbar. Die Beantragung einer KfW-Förderung erfolgt über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut.
Achtung: Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Förderantrag vor Beauftragung und vor Beginn der Baumaßnahme gestellt und bewilligt wird!
Für Solarthermie-Projekte stehen unterschiedliche Förderprogramme für die energetische Sanierung eines Gebäudes oder den Neubau eines energieeffizienten Hauses zur Auswahl:
- Programm 152 "Energieeffizientes Sanieren":Gilt für Gebäude, die vor 1995 errichtet wurden und ständig bewohnt sind. Es umfasst die Förderung einzelner Maßnahmen mit dem Ziel der Energieeinsparung, indem der Antragsteller ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro erhält.
- Programm 430 "Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss":Es sind die gleichen Voraussetzungen wie für das Programm 152 zu erfüllen. Anstelle des Kredits wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Eine Kombination mit BAFA-Fördermitteln ist ausdrücklich gewünscht.
- Programm 153 "Energieeffizient Bauen":Dieses Programm fördert den Neubau eines energieeffizienten Hauses, das mit einer Solaranlage ausgestattet wird. Der Anlagenbetreiber profitiert zusätzlich zum zinsgünstigen Darlehen vom integrierten Tilgungszuschuss und den tilgungsfreien Anfangsjahren.
- Programm 271, 281 "Erneuerbare Energien - Premium":Dieses Programm konzentriert sich auf die Errichtung großer Solarthermie-Anlagen mit Kollektorflächen ab 40 Quadratmetern. Förderungswürdig sind Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten, große Nichtwohngebäude oder Anlagen für die solare Kälteerzeugung. Als Fördermittel erhalten Antragsteller zinsgünstige Darlehen sowie tilgungsfreie Anfangsjahre.
Dies ist ein Auszug aus den wichtigsten Förderprogrammen der KfW-Bank, die zum aktuellen Zeitpunkt verfügbar sind (Stand August 2017). Zu berücksichtigen ist, dass Darlehen der KfW-Bank als nachrangige Schuld ins Grundbuch eingetragen wird. Dadurch erhält der Anlagenbetreiber im Ernstfall ein gewisses Maß an zusätzlicher finanzieller Sicherheit.
Solarkredite für Solarthermie als Ergänzung oder Alternative
Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird bereits seit einiger Zeit durch spezielle Solarkredite verschiedener Kreditinstitute gefördert. Obwohl die Auswahl für Solarthermie-Anlagen diesbezüglich wesentlich geringer ist, gibt es auch hier gute Alternativen oder Ergänzungen zur BAFA- und KfW-Förderung.
Von Interesse sind vor allem Banken mit einer sozial-ökologischen Ausrichtung. Dazu zählen beispielsweise die Umweltbank oder die GLS-Bank. Diese Kreditinstitute fördern ausschließlich umweltfreundliche Projekte wie die ökologische Landwirtschaft oder erneuerbare Energien.
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