Noch bis 2030 Elektroauto steuerfrei nutzen Elektroauto Leasing Kfz-Steuer – Steuerfreiheit bis 2030

Damit die Deutschen mehr E-Autos kaufen und nutzen, bietet der Staat einige Vorteile an, um den Umstieg auf klimaneutralere Mobilität anzukurbeln. Neben der sogenannten Umweltprämie bietet die Steuerfreiheit für E-Autos bis 2030 die größte Einsparung und gilt nicht nur für gekaufte, sondern auch für geleaste E-Autos. Wir klären alle wichtigen Fragen zur Steuerfreiheit von E-Autos und was alles zu beachten ist.

E-Autos sind noch bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit

E-Auto Leasing Kfz-Steuer – Das Wichtigste in Kürze

  • Kfz-Steuerfreiheit Verlängerung: Die Steuerfreiheit für Elektroautos gilt mittlerweile für E-Autos bis Ende 2030.
  • Zulassung: Wichtig für die Steuerfreiheit bei Elektroautos ist das Datum der Erstzulassung. Die Steuerfreiheit gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 zugelassen wurden.
  • Maximale Steuerfreiheit: Die Steuerbefreiung von E-Autos läuft für maximal zehn Jahre. Wer somit vor 2020 ein E-Auto gekauft hat, muss bereits vor 2030 Kfz-Steuern für das Fahrzeug zahlen.

Wie lange bleiben E-Autos steuerfrei?

Die Steuerbefreiung eines E-Autos gilt ab dem Datum der Erstzulassung. Je nachdem wie alt ein Auto ist, kann also auch beim Kauf oder Leasing eines gebrauchten E-Autos noch von der Steuerfreiheit profitiert werden. Wichtig ist dabei, dass die Steuerbefreiung für zehn Jahre ab der ersten Zulassung gilt.

Wer also beispielsweise ein gebrauchtes E-Auto kauft, welches 2017 zugelassen wurde, zahlt bis 2027 keine Kfz-Steuer.

Allerdings gilt dieses Angebot nur für E-Autos die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden. E-Autos, die danach zugelassen werden sind demnach bereits vor 2030 schon steuerpflichtig.

Da die Steuerfreiheit nicht nur für gekaufte E-Autos, sondern auch für E-Autos im Leasing zählt, empfiehlt sich ein Blick auf unsere Top E-Auto Leasing Angebote.

​​​​​​​Kfz-Steuer bei einem E-Auto im Überblick

Auch wenn das E-Auto sich nicht für die Steuerbefreiung qualifiziert, fallen für die Fahrzeuge weniger Kosten an als für Verbrenner. Nachdem die steuerbefreite Frist abgelaufen ist, sind die Kfz-Steuersätze um 50 Prozent reduziert.

Die nicht reduzierte Kfz-Steuer für E-Autos ergibt sich aus dem Gewicht des jeweiligen Modells:

  • bis 2.000 kg: 11,25 Euro pro 200 kg
  • 2.001 kg bis 3.000 kg: 12,02 Euro pro 200 kg
  • ab 3.001 kg: 12,78 Euro pro 200 kg

Da jedoch aktuell alle E-Autos 50 Prozent weniger Kfz-Steuern zahlen müssen, ergeben sich stattdessen folgende Werte:

  • bis 2.000 kg: 5,63 Euro pro 200 kg
  • 2.001 kg bis 3.000 kg: 6,01 Euro pro 200 kg
  • ab 3.001 kg: 6,39 Euro pro 200 kg

Wichtig: Die Reduzierung der Kfz-Steuer gilt nur für E-Auto bis 3.500 Kilogramm. Im direkten Vergleich zu einem Verbrenner liegen die Kfz-Steuern für E-Autos deutlich geringer.

​​​​​​​Kfz-Steuer für Hybrid-Fahrzeuge im Kauf und Leasing

Für Vollhybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkws fällt die Kfz-Steuer nicht weg und Halter müssen für alle Modelle Steuern zahlen. Da die CO2-Emissionen der Fahrzeuge jedoch trotzdem niedriger liegen als bei Verbrennern fallen die Abgaben etwas niedriger aus.

Ist die Kfz-Steuer in der Leasingrate enthalten?

Bei einem E-Auto Leasing muss der Leasingnehmer die Kfz-Steuer selbst noch zusätzlich zahlen. Bei einem Auto-Abo hingegen ist bei den meisten Anbietern auch die Kfz-Steuer in der monatlichen Abschlagrate enthalten.

Für alle, die sich für ein Auto im Abo interessieren, empfehlen wir unseren E-Auto Abo Vergleich.

Ist Leasing steuerfrei?

Nein, ein Leasing ist für Privatpersonen nicht steuerfrei. Wer allerdings als Gewerbekunde ein E-Auto least, für das eigentlich Steuern anfallen würden, kann diese in der Steuererklärung absetzen.

Was kostet ein E-Smart an Steuern?

Für einen E-Smart, dessen Erstzulassung noch keine zehn Jahre her ist, fallen keine Kfz-Steuern an. Sobald das Modell älter als zehn Jahre ist, wird der reduzierte Steuersatz fällig, der sich aus dem Gewicht des Modells ergibt. Aktuell würde die steuerliche Rate für einen E-Smart demnach 5,63 Euro betragen (Stand: 05/2022).

Welche E-Autos sind steuerfrei?

E-Autos sind bis 2030 von der Steuer befreit, solange das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 2025 zugelassen wird und die Erstzulassung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

Sind gebrauchte E-Autos steuerfrei?

Ja, gebrauchte E-Autos sind für einen Zeitraum von zehn Jahren ab der Erstzulassung steuerfrei.

Die mit * gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate Links. Kommt über einen solchen Link ein Einkauf zustande, werden wir mit einer Provision beteiligt. Für Sie entstehen dabei keine Mehrkosten.
Wir haben Kooperationen mit verschiedenen Partnern. Unter anderem verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen.

Philip Macdonald

Philip Macdonald geht den Dingen gerne auf den Grund und erklärt neue Technik verständlich und alltagsnah. Seine Leidenschaft gilt innovativen Start-up-Projekten, E-Autos, Computern und allem, was das Technikherz noch hochschlagen lässt. Neben der Arbeit studiert er noch Media, Ethics & Social Change im Master an der University of Sussex.

Neues zu Elektroauto leasen
verwandte Themen
News