Elektrofahrzeug wechselt Besitzer – Typische Fehler vermeiden THG-Quote Halterwechsel: Wer erhält die Prämie?

Immer mehr E-Auto Besitzer kommen auf den Trichter für ihr Elektrofahrzeug jährlich die THG-Quote zu beantragen. Ein neu gekauftes Elektroauto verursacht bei der Anmeldung keine Probleme. Anders kann es aber bei Gebrauchtwägen aussehen. Auf was bei dem Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeuges geachtet werden muss, erläutern wir im Folgenden.

Nach einem Halterwechsel kann die THG Quote nicht erneut beantragt werden

Wer erhält die THG-Prämie nach einem Halterwechsel?

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die THG Quote Fahrzeug-gebunden ist. Das bedeutet, jedes Elektroauto erhält jährlich einmalig die THG-Prämie. Um die Prämie zu beantragen, muss der Besitz eines E-Autos nachgewiesen werden können.

Beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeuges und somit einem Halterwechsel ist bei dieser Thematik also die Frage, ob der Vorbesitzer die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt hat oder nicht.

Dabei können folgende zwei Szenarien entstehen:

  1. Die THG-Quote wurde noch nicht veräußert und kann vom neuen Besitzer an einen THG-Anbieter verkauft werden.
  2. Die THG-Quote wurde bereits vom Vorbesitzer beantragt und kann für das aktuelle Jahr nicht mehr veräußert werden.

Vorteilhaft für den Neubesitzer ist, dass die THG-Quote jährlich beantragt werden kann. Es ist also möglich sich für alle kommenden Jahre die THG-Prämie zu sichern.

Tipp: Um den besten Anbieter und die beste Prämie zu finden haben wir verschiedene Dienstleister in unserem THG-Quote Vergleich gegenübergestellt.

Kann ein neuer E-Auto Besitzer die THG-Prämie nochmal beantragen?

Als neue Besitzer eines Elektrofahrzeugs kann die THG-Prämie dann beantragt werden, wenn der Vorbesitzer die THG-Quote für das aktuellen Jahr noch nicht verkauft hat. Jedes E-Fahrzeug ist nämlich nur einmal jährlich berechtigt die THG Prämie zu erhalten.

Hat der Neubesitzer das Recht die THG-Prämie vom Vorbesitzer zu verlangen?

Aktuell besteht kein Rückerstattungsrecht dem Vorbesitzer gegenüber. Wurde die THG-Prämie für das aktuelle Jahr also bereits eingefordert, dann ist der Vorbesitzer nicht dazu verpflichtet dem Neubesitzer die Prämie zu erstatten.

Nach einem Halterwechsel und der abgeschlossenen Ummeldung des Besitzrechts kann das E-Auto für das kommende Kalenderjahr angemeldet werden.

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Wayne Allinger

Wayne Allinger ist Content Marketing Experte und Redakteur bei homeandsmart GmbH. Seine Expertise erstreckt sich über Saugroboter, Kopfhörer und Überwachungskameras. Als Mitglied des Teams trägt er durch hochwertige Inhalte und Marketingstrategien maßgeblich zur Positionierung von homeandsmart als führende Informationsquelle im Bereich Smart Home bei.

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