Gewerbliche Solaranlagen - alle Infos im Überblick Photovoltaik für Gewerbe: Was ist zu beachten?

Die sukzessive Einführung der Solarpflicht für Gewerbe führt mehr und mehr Unternehmen zur Installation von Photovoltaik. Dabei gibt es verschiedene Arten und Weisen, Gewinne mit einer gewerblichen PV-Anlage zu erzielen. Auch gibt es viele steuerliche Aspekte zu beachten. Alles was zu Photovoltaik im Gewerbe zu beachten ist, erläutern wir in diesem Beitrag.

Auch für Gewerbeanlagen kann sich Photovoltaik lohnen

Photovoltaik für Gewerbe - Das Wichtigste in Kürze

Gewerbliche Photovoltaikanlagen sind eine hervorragende Möglichkeit für einen wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Betrieb.

  • Solarpflicht: Stückweise führen Bundesländer eine Solarpflicht ein, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
  • Voraussetzungen: Es muss ausreichend Aufstellungsfläche vorhanden sein, die tragbar ist und die richtige Ausrichtung und Neigung hat.
  • Dimensionierung: Für gewerbliche Photovoltaik empfiehlt sich 1,5 Kilowatt Peak pro 1.000 Kilowattstunden jährlichen Stromverbrauch.

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Solarpflicht für Gewerbe?

Die Solarpflicht verlangt die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage in der Nähe eines Gebäudes und/oder über Parkplätzen. Sie ist jedoch nicht bundesweit geregelt und variiert von Bundesland zu Bundesland. Jedes Bundesland hat seine eigenen Anforderungen an die Solarpflicht. 

Meist gilt die Solarpflicht für Unternehmen, die neue Nichtwohngebäude und kommunale Liegenschaften errichten. Einige Bundesländer schreiben auch Solaranlagen für neue Parkplätze vor. Bestehende Gebäude sind nur bei größeren Dachumbauten von den Vorschriften betroffen. Die Solarpflicht für Gewerbe besteht in den folgenden Bundesländern.

  • Baden-Württemberg: Seit Januar 2022 beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Seit Mai 2022 beim Neubau von Wohngebäuden. Seit Januar 2023 bei Dachsanierungen.
  • Bayern: Seit Januar 2023 beim Neubau oder der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Gewerbe- und Industriegebäuden. Seit Juli 2023 für Neubauten oder vollständige Erneuerungen der Dachhaut von sonstigen Nicht-Wohngebäuden.
  • Berlin: Seit Anfang 2023 für alle Neubauten und Dachumbauten.
  • Hamburg: Seit Januar 2023 für alle Neubauten.
  • Niedersachsen: Seit Januar 2023 für Neubau von Nichtwohngebäuden ab 75 Quadratmeter Dachfläche und Neubauten von Wohngebäuden.
  • Nordrhein-Westfalen: Seit Oktober 2023 für alle Nichtwohngebäude, für die ein Bauantrag gestellt wird.
  • Rheinland-Pfalz: Seit Januar 2023 für gewerblich genutzter Neubau.
  • Schleswig-Holstein: Seit Januar 2023 für Nichtwohngebäude, Neubau und Dachrenovierungen.

Welche Voraussetzungen muss Photovoltaik für Gewerbe erfüllen?

Die meisten Dachtypen erfüllen die Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaikanlagen. Flachdächer und Schrägdächer mit Trapezblecheindeckung sind am geeignetsten für die Installation von Photovoltaik. Neben Dächern werden auch nach Süden gerichtete Fassaden oder Freiflächen für die Installation von Photovoltaikmodulen genutzt. 

Ausrichtung und Neigung

Flachdächer sind im gewerblichen Bereich üblich. Flache, aufgeständerte Photovoltaikanlagen mit einer Neigung von 10° und eine Ost-West-Ausrichtung sind eine gute Wahl. Sie sind flächeneffizient, haben eine gute Ertragskurve und sind kostengünstig und strukturell geeignet.

Für Schrägdächer eignet sich eine Ausrichtung nach Süden mit einer Neigung zwischen 30 und 40 Grad. Nach Osten oder Westen ausgerichtete Dächer sind ebenfalls geeignet, führen aber zu einem geringeren Ertrag, der bis zu 20 % betragen kann.

Statik

Photovoltaikanlagen erhöhen das Gewicht des Daches. Möglicherweise muss ein Statiker prüfen, ob das Dach diese Lasten tragen kann. Durch die Module und die Unterkonstruktion entstehen neue Flächenlasten. Zudem übt Wind Druck- und Sogkräfte auf die Module und das Dach aus. Dafür muss die Unterkonstruktion je nach Aufstellwinkel der Solarmodule mit Gewichten versehen werden, um ein Abheben zu verhindern. Diese Gewichte stellen zusätzliche Lasten für das Dach dar.

Welche Größe und Leistung hat Photovoltaik für Gewerbe?

Für gewerbliche Photovoltaik nutzt man die Faustregel von 1,5 Kilowatt Peak pro 1.000 Kilowattstunde Stromverbrauch im Jahr. Bei Flachdächern benötigen Sie etwa 8 m² Dachfläche pro Kilowatt Peak. Bei Schrägdächern sind es etwa 6 m² pro Kilowatt Peak. Diese Werte ändern sich je nach Neigung und Leistung der Module. 

Unternehmenszweig

Stromverbrauch (bei 1.000 m² Betriebsfläche)

Leistung

Größe

Arztpraxis40.000 kWh60 kWp360 - 480 m²
Büro60.000 kWh90 kWp540 - 720 m²
Einzelhandel150.000 kWh225 kWp1.350 - 1.800 m²
Gastgewerbe200.000 kWh300 kWp1.800 - 2.400 m²
Lebensmitteleinzelhandel250.000 kWh375 kWp2.250 - 3.000 m²

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Betreibermodelle für Photovoltaik im Gewerbe

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage und die Erzeugung von Solarstrom gehören für die meisten Unternehmen nicht zum Kerngeschäft. Infolgedessen haben sich alternative Modelle herausgebildet, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Unternehmen entsprechen und sich in Bezug auf Ressourceneinsatz, Flexibilität und Risiko unterscheiden.

Modell 1: Volleinspeisung

In der Vergangenheit war das gängigste Betreibermodell die Volleinspeisung von lokal erzeugtem Solarstrom über das EEG. Allerdings ist die Einspeisevergütung im Laufe der Jahre gesunken, was zur Entwicklung von wirtschaftlich interessanten Betreibermodellen geführt hat, insbesondere für kleine und mittlere Photovoltaikanlagen unter 1.000 Kilowatt Peak. Die Volleinspeisung ist bei großen Dachflächen und geringem lokalen Stromverbrauch von Vorteil.

Installierte Leistung

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung

0 bis 10 kWp13,40 Cent/kWp
10 bis 40 kWp11,30 Cent/kWp
40 bis 1.000 kWp9,40 Cent/kWp

Für Photovoltaikanlagen über 1.000 Kilowatt Peak, die nach dem EEG gefördert werden, ist die Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung erforderlich. Die Bundesnetzagentur führt diese Ausschreibungen mehrmals im Jahr durch.

Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

Der Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung ist ein wirtschaftlich attraktives Betreibermodell für Unternehmen. Dabei wird der Solarstrom zur Deckung des lokalen Strombedarfs genutzt, was die Strombezugskosten senkt. Der überschüssige Strom wird ins Netz gegen eine Einspeisevergütung eingespeist.

Installierte Leistung

Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung

0 bis 10 kWp8,60 Cent/kWp
10 bis 40 kWp7,50 Cent/kWp
40 bis 1.000 kWp6,20 Cent/kWp

 Im gewerblichen Bereich betragen die Eigenverbrauchsquoten ohne zusätzliche Maßnahmen bis zu 90 Prozent. Das Unternehmen kann den erzeugten Strom nach Belieben nutzen. Dazu gehören der Einsatz von Batteriespeichersystemen, das Aufladen von Elektrofahrzeugen oder die Wärme- oder Kälteerzeugung von.

Batteriespeicher

Batteriespeichersysteme finden in Unternehmen vielfältige Anwendung. Dazu gehören die Erhöhung des Eigenverbrauchs und das Management von Lastspitzen. Das System gleicht Belastungen aus und verteilt sie bei Bedarf über einen längeren Zeitraum. Treten zum Beispiel während der Produktion gelegentlich hohe Lastspitzen auf, fängt das Batteriespeichersystem diese ab. Das steigert den Eigenverbrauch um bis zu 30 Prozent, reduziert die Abhängigkeit von Stromversorgern und bringt Preisstabilität. 

Die Batterietechnologie hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, so dass moderne Batteriespeichersysteme mittlerweile bis zu 30 Jahre halten. Die Kosten sind auf weniger als 1.000 Euro pro Kilowattstunde gesunken. 

Elektromobilität

Die Elektromobilität ist eine vielversprechende Lösung für die Dekarbonisierung des Verkehrs. Sie hilft Unternehmen, die CO2-Emissionen und Betriebskosten ihrer Fahrzeugflotten zu senken.

Um die Vorteile zu maximieren, ist die Kombination von Elektrofahrzeugen mit einer Photovoltaikanlage ideal. Moderne Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme passen die Ladevorgänge an die PV-Stromproduktion an. Das bedeutet, dass Elektrofahrzeuge mit erneuerbarem Strom geladen werden, wodurch Strombezugskosten eingespart und Kraftstoffkosten reduziert werden.

Wärme- und Kälteerzeugung

Heizung und Kühlung sind große Energieverbraucher in Unternehmen. Photovoltaikanlagen können den Energiebedarf für Heizung und Klimatisierung senken, zum Beispiel in Kombination mit Wärmepumpen. Kühlen und Heizen mit Photovoltaik erhöhen den Eigenverbrauch und senken die Energiekosten. 

Die Photovoltaik hat besonders für die Kühlung und Klimatisierung großes Potenzial. Sie hilft vor allem zur Deckung des Kältebedarfs im Sommer, wo meist überschüssig Solarstrom produziert wird.

Direktvermarktung

Eine Photovoltaikanlage kann außerhalb der EEG-Förderung betrieben werden. Der Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und an der Strombörse zum Marktpreis verkauft. Ein Direktvermarkter hilft bei diesem Prozess. Als Maßstab dient der solare Marktwert, der auf dem Netztransparenzportal zu finden ist.

Eine finanzielle Förderung in Form einer Einspeisevergütung oder Marktprämie gibt es jedoch nicht. Der Anlagenbetreiber kann aber vom Umweltbundesamt Herkunftsnachweise für den eingespeisten Strom erhalten. Diese Garantien werden auf dem Konto des Herkunftsnachweisregisters gutgeschrieben.

Bezieht ein Verbraucher Strom aus dem öffentlichen Netz, muss er alle Umlagen und Zuschläge zahlen. Das EEG gilt auch für andere Direktvermarktungssysteme, wie den Einspeisevorrang und technische Anforderungen. Die Verbraucher können sich auch nachträglich dafür entscheiden, ihren Strom zu kombinieren oder die Art des Verkaufs zu ändern.

Dachverpachtung

Die Dachpacht ermöglicht es dem Dacheigentümer, mit ungenutzter Dachfläche Geld zu verdienen. Ein Investor pachtet das Dach und installiert eine Solaranlage. Der Pachtvertrag läuft in der Regel über 25 Jahre und kann auf 35 Jahre verlängert werden. Der Investor wird in das Grundbuch eingetragen. Die Pacht wird entweder als Pauschalbetrag oder jährlich gezahlt. Der Investor ist für die Installation, die Wartung, den Betrieb und die Stromverteilung verantwortlich. Die Verpachtung von Dächern wird aufgrund der rentablen Einspeisetarife immer attraktiver.

Contracting

Das Contracting basiert auf einer Dachpacht. Dabei wird ein Stromabnahmevertrag (PPA) mit einem Investor abgeschlossen, wenn der Dacheigentümer oder das Unternehmen im Gebäude Solarstrom vor Ort nutzen möchte, aber nicht Eigentümer der PV-Anlage ist.

Der Strompreis für kontrahierten Strom errechnet sich aus den Produktionskosten und der Marge des Contractors. Solarstrom wird in der Regel zu einem Preis angeboten, der 3 bis 5 Cent pro Kilowattstunde unter dem Strompreis des Energieversorgers liegt. So profitieren Unternehmen von günstigem Solarstrom, ohne eigenes Geld zu investieren. Der Investor ist für alle Kosten, einschließlich Versicherung und Wartung, verantwortlich. Allerdings sind lange Bindungsfristen und die Eintragung des Investors ins Grundbuch zu beachten.

Welches Betreibermodell sich am besten für ein Unternehmen eignet, findet man in Zusammenarbeit mit einem Fachunternehmen heraus. Diese erstellen Wirtschaftlichkeitsberechnung für die verschiedenen Modelle und beraten über den wirtschaftlichsten Betrieb einer PV-Anlage.

Photovoltaik als Gewerbe anmelden

PV-Anlagen auf privaten Gebäuden sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Eigentümer müssen den Betrieb nicht beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Befindet sich die PV-Anlage jedoch auf einem gewerblichen Gebäude, muss sie dem Gewerbeamt gemeldet werden.

Private PV-Anlage

Durch die Vereinfachungsregelung legt der Gesetzgeber eine maximale Leistungsgrenze von 30 kWp fest. Liegt die Leistung der Anlage unter dieser Grenze, liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor. Liegt die Leistung jedoch über 30 kWp, betrachtet der Gesetzgeber die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz als gewerbliche Tätigkeit, wodurch die Stromerzeugung steuerlich relevant wird.

Gewerbliche PV-Anlage

Alle gewerblichen PV-Anlagen sind gewerbesteuerpflichtig und müssen ein Gewerbe anmelden. Dazu gehören Lagerhallen, Bürogebäude und andere gewerblich genutzte Objekte. Die Anmeldung erfolgt über das örtliche Gewerbeamt oder die Handelskammer.

Rechtsformen für Photovoltaik

Der Gesetzgeber lässt den Betreibern die Freiheit, die Art des Unternehmens zu wählen, das sie für eine PV-Anlage anmelden wollen. Es stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Einzelunternehmen
  • Personenhandelsgesellschaft (z. B. KG, OHG)
  • Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG)

Die vom Eigentümer einer PV-Anlage gewählte Rechtsform wirkt sich unmittelbar auf die steuerliche Behandlung der Erträge aus.

Photovoltaik als Einzelunternehmen

Die Eintragung eines Unternehmens als Einzelunternehmen ist die einfachste und kostengünstigste Variante. Der Inhaber hat die vollständige Kontrolle über die Entscheidungsfindung. Im Gegensatz zu Personengesellschaften gibt es keine Gewinnbeteiligung. Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Mindestkapital erforderlich. Nur wenn bestimmte Umsatz- und Gewinnschwellen überschritten werden, muss eine Bilanz erstellt werden. Einzelunternehmen können gewerbesteuerliche Freibeträge in Anspruch nehmen.

Die Haftung hat einen Nachteil: Sie erstreckt sich sowohl auf das Vermögen des Unternehmens als auch auf das Privatvermögen.

Photovoltaik als Personenhandelsgesellschaft

Photovoltaikanlagen kann man als OHG oder KG betreiben, wenn sie im Besitz mehrerer Personen sind. Auch für Personengesellschaften gilt der Gewerbesteuerfreibetrag, so dass die Gründung ohne Mindestkapital kostengünstig ist. Allerdings ist diese Variante mit mehr Aufwand und Kosten verbunden, unter anderem durch einen Notartermin. Außerdem haften die Gesellschafter für die Schulden der PV-Anlage, die sich auch auf ihr Privatvermögen erstrecken können.

Photovoltaik als Kapitalgesellschaft

Entscheidet sich ein Photovoltaik-Anlagenbesitzer für die Gründung einer UG oder GmbH, haftet nur die Gesellschaft für eventuelle Schäden oder Insolvenz. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist davon nicht betroffen. Allerdings ist das Gründungsverfahren im Vergleich zu anderen Optionen komplexer und teurer. Für eine GmbH ist ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Wird die Gesellschaft ausschließlich für den Betrieb der PV-Anlage genutzt, müssen doppelte Buchführung und Jahresabschlüsse erstellt werden, was zusätzliche Kosten von einigen hundert Euro pro Jahr verursacht.

Steuerliche Aspekte von Photovoltaik als Gewerbe

Wird eine Photovoltaikanlage als Gewerbe angemeldet, verdient der Betreiber Geld mit der Einspeisevergütung. Dieses Einkommen ist steuerpflichtig. Es gibt verschiedene Arten von Steuern: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Einkommensteuererklärung

Nur ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. In diesem Fall sind die Gewinne in der Einkommensteuererklärung anzugeben, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Die Eigentümer oder Gesellschafter werden mit ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.

Einnahmenüberschussrechnung

Der gewerbliche Betrieb einer Photovoltaikanlage wird in der Regel als Kleinunternehmen geführt. Um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln, muss eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt werden.

Bei einer EÜR werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Zu den Betriebseinnahmen gehört die Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz. Zu den Betriebsausgaben gehören die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage, die jährliche Abschreibung von 5 Prozent über 20 Jahre, die Reparaturkosten und die Wartungskosten. Der Abzug der Betriebskosten ist nur in den Monaten zulässig, in denen die PV-Anlage in Betrieb ist.

Gewerbesteuererklärung

Wird eine PV-Anlage als Gewerbe angemeldet, ist eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Ob Gewerbesteuer zu zahlen sind, hängt vom steuerpflichtigen Gewinn ab. Einzelunternehmer und gewerbliche Personengesellschaften haben einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro.

Bilanz und Körperschaftsteuererklärung

Eine Körperschaftsteuererklärung ist nur abzugeben, wenn die PV-Anlage als Kapitalgesellschaft betrieben wird. Ist dies der Fall, ist eine Buchführung erforderlich und die GmbH muss eine Bilanz erstellen.

Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung

Ein Betreiber einer Photovoltaikanlage kann neben der Einkommensteuer auch der Mehrwertsteuer unterliegen. Es sind zwei Arten der Besteuerung zu berücksichtigen: die Regelbesteuerung und die Kleinunternehmerregelung.

  • Bei der Regelbesteuerung erhält der PV-Anlagenbetreiber zusammen mit den Einnahmen aus der Einspeisevergütung einen Mehrwertsteuerbetrag. Dieser Betrag muss an das Finanzamt abgeführt werden. Dazu erstellt der Betreiber eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Zusätzlich muss der Photovoltaik-Betreiber einmal im Jahr den Umsatz in einer Umsatzsteuererklärung angeben.
  • Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmen mit geringem Umsatz von der Zahlung der Mehrwertsteuer. Es ist nicht mehr erforderlich, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Um als Kleinunternehmen zu gelten, muss der Bruttojahresumsatz unter 22.000 Euro liegen und der geschätzte Umsatz für das laufende Jahr darf 50.000 Euro nicht überschreiten. Kleinunternehmer müssen jedoch weiterhin eine jährliche Mehrwertsteuererklärung abgeben.

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Stefano Fonseca

Stefano Fonseca ist erfahrener Ingenieur für Energie und Umwelt, der seine Leidenschaft für das Schreiben zum Beruf machte. Seine Leidenschaft sind Photovoltaik und Wärmepumpen Themen. Sein Ziel ist es, technische Informationen in verständliche Texte zu verwandeln.

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