Elektroauto-Dienstwagen 2019: Steuervorteile und wichtige Infos Elektroauto als Dienstwagen: Steuern sparen ab 2019

Das Elektroauto als Dienstwagen wird für Arbeitnehmer zunehmend lukrativer. Das Bundeskabinett hat kürzlich beschlossen, den Steuersatz für Elektrodienstwagen auf 0,5 Prozent herabzusetzen. Arbeitnehmer brauchen daher ab Januar 2019 für die private Nutzung ihres Firmenwagens nur noch halb so viele Steuern und Sozialabgaben zahlen wie bisher. Welche weiteren Vorteile der neue Beschluss der Bundesregierung hat und wie viel dabei konkret gespart werden kann, verrät unser Artikel zum Thema Elektroautos als Firmenwagen.

Wer 2019 einen Elektro-Dienstwagen auch privat nutzt, kann von Steuervorteilen profitieren

Steuern sparen mit Elektroauto als Dienstwagen – Arbeitnehmer profitieren

Das Bundeskabinett hat Steuervorteile für E-Autos beschlossen. Der Beschluss tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und betrifft alle Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen. Die Bundesregierung möchte dadurch die Nutzung der umweltfreundlichen Elektroautos lukrativer machen und den E-Auto-Markt ankurbeln. Die Nachfrage nach E-Autos ist aufgrund des hohen Preises der Fahrzeuge nämlich noch immer nicht so groß wie erhofft. Wer sich ab dem kommenden Jahr einen Elektrodienstwagen zulegt, soll daher viel Geld sparen können. Es lohnt sich demnach, jetzt über die Anschaffung eines Elektroautos nachzudenken.

Die Neuregelung ist auch für Skeptiker interessant, da es sich nicht zwingend um ein klassisches Elektroauto handeln muss. Der Steuervorteil gilt auch für Hybride mit Verbrennungsmotor als Hauptantrieb. Diese Tatsache erzürnt die Umweltverbände, weil die Förderung somit vor allem die oftmals teureren und zugleich weniger energieeffizienten Plug-in-Hybridfahrzeuge bevorzugt. Arbeitnehmer dagegen können sich freuen und ab Januar bei der Anschaffung eines hochpreisigen Hybrid-Autos das meiste Geld sparen.

Niedrigerer Steuersatz für privat genutzte Elektro-Dienstwagen

Arbeitnehmer profitieren von Steuersenkungen für privat genutzte Elektro-Dienstwagen

Wie sieht es bisher aus? Arbeitnehmer, die ihr Firmenfahrzeug privat nutzen, müssen aktuell noch jeden Monat ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Das gilt sowohl für gewöhnliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als auch für alle E-Autos und Hybride. Ab Januar 2019 greift dann der neue steuerliche Vorteil, sodass zukünftig für Elektroautos nur noch ein halbierter Satz von 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil versteuert wird. Das soll auch für alle Hybridfahrzeuge gelten, die sowohl mit einem klassischen Verbrennungsmotor als auch mit einem Elektromotor ausgestattet sind.

Nicht vergessen werden sollten an dieser Stelle auch die Vorteile, welche die Nutzung von Elektroautos als Dienstwagen bereits vor dem neu beschlossenen Gesetz hatte. So ist etwa das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektroautos im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei. Das gilt für alle privaten und betrieblichen Elektrofahrzeuge, die dem Arbeitnehmer als Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen werden. Wenn die Ausgaben für den Ladestrom dagegen nicht vom jeweiligen Arbeitgeber erstattet werden, kann der Arbeitnehmer die selbst getragenen Ladekosten vom geldwerten Vorteil für den Elektrodienstwagen abziehen.

Wer im Job ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen nutzt, der profitiert darüber hinaus bereits seit 2013 von einer Bonusregelung. Die steuerliche Förderung erfolgt dabei durch einen Bewertungsabschlag vom Listenpreis des jeweiligen Fahrzeuges. Die damit verbundene Kürzung des Bruttolistenpreises stellt sicher, dass die Dienstwagenbesteuerung von E-Autos der Steuerbelastung bei Firmenwagen mit Verbrennungsmotoren gleichgestellt wird. Konkret sieht die Kürzung einen Abschlag von 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität des jeweiligen Fahrzeuges vor – dabei gibt es allerdings eine Beschränkung auf maximal 10.000 Euro. Darüber hinaus reduziert sich der Minderungsbetrag jährlich um 50 Euro je Kilowattstunde. Gleichzeitig verringert sich außerdem der Minderungshöchstbetrag jährlich um 500 Euro – bis er dann ab Januar 2023 vollständig entfällt.

Geldwerter Vorteil 2019 für den Elektroauto-Firmenwagen herausfinden

Umwelt schonen und Geld sparen mit privat genutzten E-Dienstwagen

Die monatlichen Steuern für Firmenwagen können durch die Nutzung eines Elektroautos nun noch weiter verringert werden. Ein gutes Beispiel für eine hohe Steuerersparnis ist der Mercedes-Benz E 350 e Plug-in-Hybrid. Das Fahrzeug mit einem Listenpreis von zurzeit 60.000 Euro ist durch die neue Regelung ab Januar nur noch mit geldwertem Vorteil von 300 Euro pro Monat belegt. Damit werden bei Anschaffung eines solchen Elektrodienstfahrzeuges im Vergleich zu früher monatlich 300 Euro weniger versteuert.

Zur Verdeutlichung der Ersparnis empfiehlt sich der Vergleich mit einem Auto mit Verbrennungsmotor, wie dem beliebten Mercedes E 220 d. Bei dem Kauf des zum Listenpreis von 48.000 Euro erhältlichen Autos müssten monatlich 480 Euro geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies zeigt: Obwohl der E 350 e einen deutlich höheren Listenpreis hat, werden für das Elektrofahrzeug weniger steuerliche Abgaben gezahlt als für den günstigeren E 220 d mit Verbrennungsmotor. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass der Plug-in-Hybrid von Mercedes in einer hohen Preisklasse angesiedelt ist. Der Steuervorteil bei günstigeren E-Autos fällt demnach geringer aus und entsprechend weniger ins Gewicht.

Privat genutzte Elektroauto-Dienstfahrzeuge: wichtige Fristen 2019

Wer von der Gesetzesänderung profitieren möchte, der muss ein paar Dinge beachten. Zunächst einmal sind von der Regelung nur Dienstfahrzeuge betroffen, die vom Arbeitnehmer auch für private Fahrten genutzt werden. Wichtig ist zudem der Zeitpunkt des Kaufes: Die Neureglung gilt ausschließlich für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Es ist demnach also sinnvoll, mit der Anschaffung eines Elektroautos bis zum Beginn des nächsten Jahres zu warten.

Positiver Einfluss auf den Elektroauto-Gebrauchtwagenmarkt

Von dem neuen Beschluss profitieren nicht nur Arbeitnehmer, die sich in den nächsten drei Jahren ein neues Elektrofahrzeug zulegen. Sollte der Steuervorteil einen positiven Einfluss auf den Elektroautomarkt haben und den Absatz der energieeffizienten Fahrzeuge ankurbeln, hätte dies auch Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt. Durch höhere Verkaufszahlen könnte sich in den nächsten Jahren ein lukrativer Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos etablieren. Dann wiederum sinken die Preise der E-Fahrzeuge, womit sie für eine größere Kundengruppe interessanter werden. Der Markt könnte sich auf diese Weise selbst dynamisch entwickeln, was sich über kurz oder lang auf die immer noch hohen Preise der E-Autos auswirken würde. Demnach profitieren von dem Beschluss der Bundesregierung am Ende auch alle, die sich nur für den rein privaten Gebrauch ein energieeffizientes und umweltfreundliches Elektroauto anschaffen möchten.

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homeandsmart Redaktion Samira Kammerer

Teil des Gründerteams, von Anfang an mit viel Herzblut dabei. Verantwortliche für das Ressort E-Mobilität bei homeandsmart. Zu ihren Lieblingsthemen zählen außerdem smarte Gadgets, Fitness-Tracker und intelligente Haushaltsgeräte. Als Digital Native vor allem auf Pinterest und Instagram unterwegs.

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