Förderung für Elektroautos – Das Wichtigste in Kürze
Der Kauf eines Elektroautos wird durch Förderungen unterstützt. Dabei gilt:
- Fahrzeug-Art: Es wird der Kauf oder das Leasing eines reinen elektrischen Autos gefördert, aber auch Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge sind förderfähig.
- Finanzierung: Fördermittel gibt es durch den Bund, das Land und die Industrie. Am bekanntesten ist der Antrag auf eine Elektroautoförderung bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Höhe Fördermittel: Je nach Art des Autos erhalten Interessierte eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Insgesamt ist der Betrag der Förderung bei einem reinen Elektroauto höher als bei einem Plug-In-Hybrid-Modell. (Stand: 09/2021)
Welche Autos werden als Elektroautos definiert?
Was als Elektrofahrzeugen zählt, wurde durch das Elektromobilitätsgesetz vom 12. Juni 2015 definiert. Dabei wird in drei Kategorien unterteilt: Reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybrid) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Diese Antriebsarten funktionieren so:
Reine Batterieelektrofahrzeuge: Der Antrieb gelingt ausschließlich durch Akkustrom. Als Energiequelle dient nur die Batterie.
Plug-In-Hybride: Neben einem Elektromotor wird zudem ein Verbrennungsmotor genutzt. Beide Antriebsarten werden miteinander kombiniert. Die Batterie lässt sich über das Stromnetzt aufladen.
Brennstoffzellenfahrzeug: Der Antrieb gelingt über einen Energiewandler, der ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine besteht.
Welche Elektroautos sind förderfähig?
Neben reinen Elektroautos, werden auch Plug-In-Hybride bezuschusst. Dabei gibt es Förderungen beim Neukauf, aber auch, wenn das Fahrzeug per Leasing finanziert wird. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Leasingdauer. Läuft der Vertrag weniger als 24 Monate, wird der Zuschuss entsprechend gestaffelt. Zudem muss es sich für eine Elektroauto Förderung nicht um ein neues Modell handeln, da auch der Kauf von gebrauchten Fahrzeugen bezuschusst werden kann.
Wichtig: Gebrauchte Fahrzeuge dürfen als Voraussetzung für eine Förderung nicht bereits bezuschusst worden sein. Ein weiterer Faktor ist das Datum der Erstzulassung. Das darf nicht vor dem 4. November 2019 liegen. Die Erstzulassung darf außerdem nicht länger als ein Jahr betragen haben und der Kilometerstand über 15.000 Kilometer sein. Für das Ansetzen der Förderung gilt als Orientierung 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fasst die Kriterien wie folgt zusammen: „Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.“
Welche Modelle durch die BAFA förderfähig sind, lässt sich anhand der auf der Webseite bereitgestellten Liste überprüfen.
Welche Zuschüsse gibt es bei Elektroautos?
Für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge mit reinem elektrischem Antrieb und einem Nettopreis von unter 40.000 Euro Nettopreis liegt der Fördersatz bei bis zu 9.000 Euro. Für Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride) liegt die Förderung bei bis zu 6.750 Euro. (Stand: 09/2021)
Was ist der Umweltbonus?
Der Umweltbonus ist ein Zuschuss der Bundesregierung gemeinsam mit der Industrie, um den Absatz von neuen, aber auch jungen gebrauchten elektrischen Fahrzeugen zu erhöhen. Ziel der Förderung ist ein schneller Umstieg auf Elektromobilität – für den Klimaschutz und die Luftreinhaltung.
Kann der BAFA Umweltbonus mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Dabei handelt es sich um folgende Programme von Bundesministerien und Bundesländern (Stand: 09/2021):
- Sofortprogramm Saubere Luft vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil vom BMU
- Förderrichtlinie Elektromobilität vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Förderrichtlinien Markthochlauf NIP2 vom BMVI
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität durch das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität, WELMO (Land Berlin)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
- BW-e-Gutscheine (Land Baden-Württemberg)
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin (Land Berlin)
Wie hoch ist der Umweltbonus?
Für reine elektrische Fahrzeuge von einem Kaufpreis von bis zu 40.000 Euro liegt der Umweltbonus durch die Bundesregierung bei bis zu 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride bei 4.500 Euro. Liegt der Nettopreis von einem rein elektrischen Fahrzeug über 40.000 Euro beträgt der Umweltbonus 5.000 Euro. Handelt es sich um einen Plug-In-Hybrid bei 3.750 Euro. (Stand:09/2021)
Im Detail gelten folgende Förderbeträge, die sich über BAFA beantragen lassen und der Umweltbonus errechnet sich, wie folgt:
Der Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge
Die Liste zeigt den Betrag, den Nutzer beim Kauf eines reinen elektrischen Fahrzeugs erhalten können. Auch die gestaffelten Förderanträge beim Leasing werden aufgeschlüsselt.
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie, wenn der Nettolistenpreis des reinen Elektrofahrzeugs unter 40.000 Euro liegt | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie, wenn der Nettolistenpreis des reinen Elektrofahrzeugs über 40.000 Euro liegt | Mindesthaltedauer | |
Kauf | 6.000 Euro | 5.000 Euro | 6 Monate |
Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate | 1.500 Euro | 1.250 Euro | 6 Monate |
Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate | 3.000 Euro | 2.500 Euro | 12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate | 6.000 Euro | 5.000 Euro | 24 Monate |
Hinweis: Die Liste zeigt den Bundesanteil des Umweltbonus, der durch die Innovationsprämie verdoppelt wurde. Neben dem Bundesanteil gibt es noch den Herstelleranteil, wodurch sich eine höhere Summe an Förderung ergibt. Beispielsweise liegt die Förderung, wie die Tabelle zeigt, für ein Elektroauto mit Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro bei bis zu 6.000 Euro. Hinzukommt dann noch ein Herstelleranteil von 3.000 Euro, wodurch sich ein finaler Zuschuss von bis zu 9.000 Euro ergibt. Liegt der Listenpreis über 40.000 Euro für ein reines Elektrofahrzeug, erhalten Nutzer neben den Fördermitteln durch den Bund von 5.000 Euro zusätzlich einen Herstelleranteil von 2.500 Euro und damit einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
Zusammengefasst bedeutet dies beispielsweise:
Kaufpreis reines Elektrofahrzeug: unter 40.000 Euro
Zuschuss Bundesanteil: 6.000 Euro
Zuschuss Herstelleranteil: 3.000 Euro
Summe Zuschuss Elektroauto Förderung: 9.000 Euro
Umweltbonus für von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge
So sieht die Förderung für Plug-In-Hybride durch die BAFA aus:
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie, wenn der Nettolistenpreis des Plug-In-Hybriden unter 40.000 Euro liegt | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie, wenn der Nettolistenpreis des Plug-In-Hybriden über 40.000 Euro liegt | Mindesthaltedauer | |
Kauf | 4.500 Euro | 3.750 Euro | 6 Monate |
Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate | 1.125 Euro | 937,50 Euro | 6 Monate |
Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate | 2.250 Euro | 1.875 Euro | 12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate | 4.500 Euro | 3.750 Euro | 24 Monate |
Hinweis: Auch bei dieser Tabelle gilt, dass neben dem Bundesanteil auch noch ein Herstelleranteil hinzuzurechnen ist. Beide Anteile addiert ergeben die maximale Fördersumme. Beispielsweise erhalten Käufer eines Plug-In-Hybriden, der unter 40.000 Euro kostet, einen Zuschuss des Bundes von bis zu 4.500 Euro, außerdem noch 2.250 Euro vom Hersteller, wodurch sich eine Fördersumme von bis zu 6.750 Euro ergibt. Liegt der Nettolistenpreis für ein Plug-In-Hybriden über 40.000 Euro, liegt der Bundesanteil bei 3.750 Euro und der Herstelleranteil bei 1.875 Euro, wodurch sich in dieser Preisklasse eine Elektroauto Förderung von bis zu 5.625 Euro ergibt.
Was ist die Innovationsprämie?
Zur Förderung von Elektroautos durch den bestehenden Umweltbonus hat die BAFA die Innovationsprämie noch ergänzend dazu eingeführt. Dabei wird der Umweltbonus um den doppelten Bundesanteil bezuschusst. Dadurch erhalten Käufer eines reinen E-Autos eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Plug-In-Hybride werden mit bis zu 6.750 Euro bezuschusst. Statt 3.000 Euro fördert der Bund den Kauf eines Elektroautos mit bis zu 6.000 Euro und den Kauf eines Plug-In-Hybriden statt mit 2.500 Euro mit insgesamt 5.000 Euro. Der Herstelleranteil ist von der Erhöhung des Zuschusses nicht betroffen und bleibt trotz der Einführung der Innovationsprämie gleich.
Wer darf einen Antrag auf Elektroauto Förderung durch die BAFA stellen?
Die Förderung für ein Elektroauto können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine beantragen. Die Bedingung ist, dass der Antragsteller ein halbes Jahr lang auch der Halter des Fahrzeugs ist.
Welche Unterlagen werde für die Elektroauto Förderung durch die BAFA benötigt?
Ist das gewünschte Elektroauto förderfähig und der Käufer antragsberechtigt, ist eine Kopie der Rechnung nötig und auch ein Zulassungsnachweis. Dazu zählen der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Antragstellers. Die Unterlagen müssen vollständig spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags beim BAFA eingereicht werden. Der Bundesanteils wird ausgezahlt, sobald alle Unterlagen vorliegen und die Prüfung der Bewilligungsbehörde erfolgreich war.
Wichtig: Der Antrag auf eine Förderung durch die BAFA muss nach der Zulassung geschehen. Über diesen Link gelangen Sie zum Formular der BAFA.
Wie lange gibt es eine Elektroauto Förderung?
Die Innovationsprämie für Elektroautos und Plug-In-Hybride wird um mehrere Jahre verlängert. Für den Kauf eines Stromers erhalten Käufer noch bis Ende 2025 Förderungsmöglichkeiten. Das gilt für die Innovationsprämie, die als Bundesanteil am Umweltbonus bis zu diesem Zeitraum verlängert wurde. Der Umweltbonus gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden.
Sobald die zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft sind, können keine Fördergelder mehr vergeben werden. Bis Ende 2020 waren Finanzmittel von 600 Millionen Euro vorgesehen. Die Haushaltsmittel für die Folgejahre bis 2025 müssen jeweils noch beantragt und bereitgestellt werden. (Stand: 09/2021)
Wie profitieren E-Auto-Besitzer von der THG-Quote?
Sind Interessierte bereits im Besitz eines Elektrofahrzeugs, können sie von der THG-Quote profitieren. Dabei handelt es sich um die Treibhausgasminderungsquote, an die sich Mineralölkonzerne halten müssen.
Das Ziel ist, dass schädliche Treibhausgase reduziert werden. Praktisch: Die Konzerne können ihre Emissionen durch den Kauf von E-Auto-Zertifikaten ausgleichen. Der Zertifikathandel ist seit Anfang 2022 auch für private E-Auto-Besitzer attraktiv und sie können sich dadurch eine THG-Prämie sichern.
Private E-Auto-Besitzer können sich für die THG-Prämie bei bestimmten Portalen anmelden, die sich um die Abwicklung des Zertifikathandels kümmern und viele Zertifikate gebündelt am Markt anbieten. Für die Registrierung müssen Interessierte lediglich den Fahrzeugschein hochladen und damit den Besitz eines Elektrofahrzeugs nachweisen. Die Plattformen lassen die Daten dann über das Umweltbundesamt zertifizieren und verkaufen daraufhin gesammelte Zertifikate an Mineralölkonzerne.
Die THG-Prämie ist vom Markt abhängig, liegt aber zwischen 200 und 400 Euro. Bei dem Fahrzeug muss es sich allerdings um ein reines E-Autos handeln. Für Plug-In-Hybride ist keine Registrierung für die THG-Prämie möglich. (Stand: 01/2022)
In unserem THG Prämie Vergleich geben wir einen tabellarischen Überblick zu vielen Vermittlungsplattformen und was E-Auto-Besitzer bei der THG-Prämie berücksichtigen sollten. Die THG-Prämie kann auch von Flottenbetreibern und Besitzern eines Fuhrparks beantragt werden (Stand: 01/2022)
Gibt es Förderungen für Wallboxen?
Der Wechsel auf ein Elektroauto ist eng mit dem Begriff der Ladeinfrastruktur verknüpft. Mehr Komfort als eine öffentliche Ladestation bietet eine Wallbox im eigenen zuhause. Denn über Nacht sind die Akkus des Elektroautos dann schnell aufgeladen, bevor es am nächsten Tag wieder gebraucht wird. Neben den Elektroauto Förderungen, können sich Privatnutzer auch den Kauf und Einbau ihrer Wallbox bezuschussen lassen und das sogar bis zu 900 Euro. Unter folgenden Links erhalten Sie darüber genauere Informationen:
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