Was ändert sich 2024 für Balkonkraftwerke? Balkonkraftwerk 2024: Diese Regeln gelten für Mini-Solaranlagen

Die schnell wachsende Anzahl an Mini-Solarlösungen in Privathaushalten hat inzwischen auch Einfluss auf die Politik. Denn die Regierung hat erkannt, dass sich dadurch ohne hohe finanzielle Hürden die Klimaschutzziele einfacher erreichen lassen. Infolgedessen sollen ab 2024 viele neue Gesetze für Balkonkraftwerke gelten. Wir erklären, wie Solar-Einsteiger von den Änderungen optimal profitieren können.

Neue Regeln sollen bald die Nutzung eines Balkonkraftwerks erleichtern

Das Wichtigste zur Balkonkraftwerk Gesetzänderung in Kürze

Bis 2030 plant die Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien am (Brutto-) Stromverbrauch Deutschlands von derzeit knapp 40 Prozent auf 80 Prozent auszuweiten. Darüber hinaus strebt sie langfristig eine nahezu klimaneutrale Stromversorgung bis zum Jahr 2035 an. 

Um dies zu erreichen, hat Robert Habeck 2023 im Bundestag eine Photovoltaik Strategie vorgestellt, die als Vorlage für neue Gesetze im Rahmen des Solarpaketes I und II diente. 

Das bereits konkret erstellte Solarpaket I umfasst dabei u.a. Pläne die 600 Watt Grenze für Balkonkraftwerke ab 2024 auf 800 Watt zu erhöhen. Außerdem will die Bundesregierung für eine möglichst unkomplizierte Nutzung das Anmeldeverfahren noch einfacher gestalten und Schuko-Stecker auch für 800 Watt Anlagen offiziell zulassen.

Auch auf kleinen Flächen lässt sich problemlos Strom erzeugen

Was ändert sich 2024 für Balkonkraftwerke?

Um die Akzeptanz von Mini-Solaranlangen in der Bevölkerung zu erhöhen, will die Bundesregierung laut ihrer Photovoltaik Strategie und dem daraus resultierenden Solarpaket I verschiedene Maßnahmen zur Förderung von umweltfreundlicher Energie durchführen.

Darunter ab 2024 auch neue Regeln für Balkonkraftwerke, von denen wir die wichtigsten hier zusammenfassen:

Wechselrichter dürfen 800 statt nur 600 Watt stark sein

Zu den wichtigsten Änderungen für Steckersolargeräte zählt, dass Wechselrichter ab 2024 auch 800 Watt ins Hausnetz einspeisen dürfen. Dadurch muss eine entsprechend hohe Leistung der Solarpanele bei der Einspeisung ins Hausnetz nicht mehr vom Wechselrichter auf 600 Watt gedrosselt werden und es kommt mehr Strom beim Nutzer an.

Schuko-Stecker für gängige Haushaltssteckdosen werden zum Standard

Zudem soll die Verwendung von Schuko-Steckern als "Energiesteckvorrichtung" erlaubt werden. Denn das Stromschlagrisiko ist bei ihnen vergleichbar mit anderen Haushaltsgeräten, und auch das Brandrisiko wurde als gering eingestuft. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der genutzte Wechselrichter über einen Netz- sowie Anlagenschutz verfügt und dass kein Balkonkraftwerk an einen Mehrfachstecker angeschlossen wird.

Alte Stromzähler müssen nicht sofort ausgetauscht werden

Sogar rückwärtsdrehende Zähler sind laut den geplanten Neuerungen vorübergehend zu dulden, müssen also beim Betrieb eines Balkonkraftwerks in älteren Gebäuden nicht sofort ausgetauscht werden. Das bedeutet konkret: Selbst ältere Ferraris-Zähler dürfen nach der Installation einer Stecker Solaranlage vorübergehend rückwärtslaufen. 

Die Betreiber von Messstellen sind allerdings verpflichtet, die alten Zähler durch neue bidirektionale (Zweirichtungs-)Zähler bis 2032 zu ersetzen. Mehr Informationen dazu welche Zähler wann zulässig sind, haben wir in unserem Balkonkraftwerk Stromzähler Überblick zusammengefasst.

Die Balkonkraftwerk Anmeldung wird ab 2024 stark vereinfacht 

Damit in Deutschland immer mehr Menschen zu umweltfreundlichen Solarlösungen greifen, plant die Bundesregierung auch deren Anmeldung stark zu vereinfachen. 

Dementsprechend heißt es in der Photovoltaik Strategie: „Die bürokratischen Anforderungen, die mit der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlage einhergehen, beschränken sich auf das notwendige Minimum, sind einfach und mit nur geringem Aufwand für den Betreiber oder die Betreiberin verbunden.“ (Stand: 05/2023)

In dem daraus entstandenen Solarpaket I wurde diese Aussage von der Bundesregierung zudem durch folgende Angaben konkretisiert: „Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.“ (Stand: 08/2023)

Stärkung der Rechte von Mietern und Hauseigentümern 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt sich darüber hinaus dafür ein, die Installation von Balkonkraftwerken in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohneigentumsgesetzt (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch aufzunehmen. Dadurch erhalten Wohnungseigentümer und Mieter Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Mini PV-Anlage. Wann diese Neuerung in Kraft treten soll, steht allerdings noch nicht fest. (Stand: 02/2024)

Technische Bauvorschriften sollen unkomplizierter werden

Nicht zuletzt sollen in Zukunft die baulichen und technischen Anforderungen an Mini-PV-Anlagen weiter optimiert werden. Denn in manchen Fällen behindern in Deutschland aktuell noch komplexe bauliche Regelungen den effizienten Ausbau von Balkon-PV. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird sich für daher eine Vereinfachung dieser technischen Vorschriften einsetzen. Konkrete Regeln dafür gibt es innerhalb des Solarpaket 1 Gesetzesentwurfs aber noch nicht. (Stand: 02/2024)

Auch Mieter dürfen grundsätzlich eine Mini-Photovoltaikanlage nutzen

Sind jetzt 800 Watt Balkonkraftwerk erlaubt?

Eigentlich war die Einführung der 800 Watt Grenze für Mini-Photovoltaikanlagen bereits konkret für den 1. Januar 2024 geplant, allerdings hat der Bundestag im Dezember 2023 nur einen kleinen Teil der Solarpaket I Regeln verabschiedet. 

Alle weiteren Inhalte sollen dagegen erst am 22. März 2024 zur Abstimmung kommen. Daher müssen Balkonkraftwerk Interessenten sich aktuell noch etwas gedulden. 

Wann werden 800 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?

Bisher lässt sich leider noch nicht konkret sagen ab welchem Stichtag die neuen Balkonkraftwerk Regeln in Kraft treten. Denn es gibt zwar einen neuen Abstimmungstermin im März 2024, wir wissen jedoch nicht, ob dann die Verabschiedung aller Neuerungen erfolgt oder nur ein weiterer Teil in Kraft tritt. 

Sobald weitere offizielle Angaben dazu verfügbar sind, werden wir sie jedoch hier ergänzen. (Stand: 02/2024)

Kann man Wechselrichter von 600 Watt auf 800 Watt umstellen?

Falls der eigene Wechselrichter nicht ab Werk Upgrade-fähig ist, kann er durch einen zusätzlichen 200 Watt Wechselrichter ergänzt werden. Für besonders alte Modelle bietet sich teilweise jedoch auch ein kompletter Austausch durch ein WLAN-Gerät mit automatischer Ertragsmessung an. 

Außerdem kann es Sinn machen, dass Balkonkraftwerk mit zusätzlichen Solarmodulen auszustatten, um von einer dauerhaft höheren Leistung zu profitieren und so die Stromkosten noch mehr zu senken. Immer mehr Hersteller bieten dafür spezielle Erweiterungssets, die jeder Nutzer mit wenigen Handgriffen selbst montieren kann. 

Was passiert, wenn ich mehr als 800 Watt einspeise?

Falls die PV-Module zusammen beispielsweise 1500 Watt erzeugen, profitieren Nutzer trotzdem von den vereinfachten Balkonkraftwerk Regelungen, solange ihr Wechselrichter der aktuell geltenden 600 Watt bzw. der bald gültigen 800 Watt Grenze entspricht. 

Denn maßgeblich ist in diesem Fall nicht die Gesamtmenge an erzeugtem Strom auf dem Dach oder Balkon, sondern die Leistung des Wechselrichters. Er darf ab 2024 maximal 800 Watt Leistung haben, während die Solarmodule insgesamt bis zu 2000 Watt erreichen dürfen.

Liegt die Leistung darüber, so muss der Anlagen Besitzer einen deutlich größeren bürokratischen Aufwand in Kauf nehmen und meist einen Fachmann mit dem Anschluss ans Hausnetz beauftragen.

Expertentipp: Wer vermeiden will, dass sein Stromertrag durch den Wechselrichter zu stark gedrosselt wird, kann z. B. zwei 600 Watt starke Wechselrichter innerhalb einer Anlage kombinieren. Wie dies genau funktioniert, zeigt unser 2000 Watt Balkonkraftwerk Vergleich. 

Sind Balkonkraftwerke auch 2024 von der Mehrwertsteuer befreit?

Nein, die Mehrwertsteuer für privat genutzte Balkonkraftwerke wurde bereits 2023 gestrichen und wird unseres Wissens auch 2024 nicht wieder eingeführt.

Was gilt beim Balkonkraftwerk anmelden 2024?

Viele Mini-Solaranlagen Fans scheuen sich vor der Balkonkraftwerk Anmeldung, weil sie sich vor komplizierten Formularen und langwierigen bürokratischen Prozessen fürchten. Dass muss jedoch nicht sein, denn die Registrierung beim Netzbetreiber soll ab 2024 entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister lässt sich innerhalb weniger Minuten online durchführen.

Weitere Balkonkraftwerk Tipps und Tricks im Überblick

Alle, die sich vor dem Kauf noch umfassender informieren möchten, finden in den nachfolgenden Ratgeber Artikeln viele weitere nützliche Informationen, die unsere Experten aus der Praxis zusammengetragen haben.

Alles Wichtige zur Stecker Solaranlagen Gesetzeslage 
Balkonkraftwerk für Mieter: Rechte, Baumaßnahmen, Gerichtsurteile
800 Watt Balkonkraftwerk Regeln zur Einspeisung im Überblick

Zusätzliche Infos zum Aufbau
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homeandsmart Redaktion Mariella Wendel

Mariella Wendel ist eine erfahrene Redakteurin bei homeandsmart GmbH und eine langjährige Smart Home Expertin. Ihre Schwerpunkte liegen auf Sprachassistenten, Balkonkraftwerken und Mährobotern. Mariella ist auch erfolgreiche Buchautorin und hat einen Masterabschluss in Germanistik. 

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