Dürfen Vermieter Balkonkraftwerke verbieten? Balkonkraftwerk für Mieter: Rechte, Baumaßnahmen, Gerichtsurteile

Angesichts drastisch steigender Energiepreise denken immer mehr Menschen über den Kauf einer Solaranlage nach. Besonders beliebt sind dabei kompakte Balkonkraftwerke, die sich auch auf engstem Raum für wenig Geld installieren lassen. Das ist auch für Mieter interessant. Wir erklären, was diese beim Kauf einer solchen Mini-Solaranlage beachten müssen und ob Vermieter rechtlichen Einspruch erheben dürfen.

Vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks gibt es einiges zu beachten

Das Wichtigste zu Balkonkraftwerken in Kürze

Bauweise: Die auch als Mini PV-Anlage oder Stecker Solargerät vermarkteten Balkonkraftwerke bestehen immer aus einem oder mehreren Solarmodulen. Ergänzt werden sie durch einen Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt.

Standort: Balkonkraftwerke lassen sich z. B. an einem Balkongeländer, aber auch auf einem Flach- oder Garagendach anbringen. Die optimale Balkonkraftwerk Ausrichtung ist wichtig für die Leistungsfähigkeit der Balkon Solaranlage. Manche Modelle sind dabei so leicht, dass zur Befestigung Gurte ausreichen, Bohren oder Schrauben entfällt also.

Anschluss: Bei der Balkonkraftwerk Installation können Besitzer auf bereits vorhandene Schuko Steckdosen zurückgreifen oder einen speziellen Wielandstecker nutzen.

Formalitäten: Vermieter dürfen den Einbau zwar nicht grundsätzlich verbieten, können aber z. B. bei baulichen Veränderungen Einspruch erheben. Die Bundesregierung will Balkonkraftwerke allerdings ab 2024 in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufnehmen. Dies würde u.a. die Veto-Bedingungen für Vermieter maßgeblich beeinflussen. 
Abgesehen davon ist zudem eine offizielle Balkonkraftwerk Anmeldung erforderlich.

Preis: Die von uns empfohlenen Balkonkraftwerk Komplettsets sind inklusive allem zur Inbetriebnahme nötigen Zubehör ab etwa 500 Euro erhältlich.

Ist ein Balkonkraftwerk für Mieter geeignet?

Grundsätzlich ist die Nutzung eines Balkonkraftwerks sinnvoll und profitabel, auch unabhängig davon, ob ein Nutzer Eigentümer, Teilhaber oder Mieter einer Immobilie ist. Denn eine solche Mini-Solaranlage erhöht nicht nur die persönliche Autarkie gegenüber dem eigenen Stromversorger, sie trägt auch zum Umweltschutz bei und kann bei einem Umzug einfach mitgenommen werden.

Kann ich als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben?

Grundsätzlich verbieten dürfen Eigentümer Mietern die Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht. Dennoch raten wir dringend dazu vor dem Einbau Rücksprache mit dem Wohnungsbesitzer zu halten, weil zur Installation bauliche Maßnahmen erforderlich sein können.

Beispielsweise wenn mehrere Solarpaneele an einer Hausfassade angeschraubt werden sollen oder ein veralteter Stromzähler gegen eine Variante mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden muss.

Wie viele Balkonkraftwerke dürfen Mieter betreiben?

Aktuell liegt die gesetzlich vorgeschriebene Leistungsgrenze für die Einspeisung von Balkonkraftwerken ins öffentliche Netz bei 600 Watt. Konkret bedeutet dies: Die Solar-Module können durchaus einige Watt mehr aufweisen, damit die Funktion des Balkonkraftwerks auch bei trübem Wetter gegeben ist und eine maximale Stromausbeute geliefert werden kann. Der Wechselrichter der Anlage darf anschließend jedoch maximal 600 Watt ins Netz einspeisen.

Update 04/2023: Die Photovoltaik Strategie der Bundesregierung sieht eine Erhöhung der Balkonkraftwerk Begrenzung von 600 auf 800 Watt vor. Außerdem soll das allgemeine Recht auf eine Mini-Solaranlage weiter gestärkt werden. 

Tipp: Weiterführende Informationen dazu liefert uns 800 Watt Balkonkraftwerk Ratgeber.

Was passiert, wenn ein Mieter mehr Strom produziere als er braucht?

Falls ein Balkonkraftwerk unter optimalen Bedingungen mehr Energie erzeugt, als seine Besitzer mit allen ihren angeschlossenen Haushaltsgeräten verbrauchen können, wird der Überschuss automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Ein finanzieller Ausgleich durch den Netzbetreiber erfolgt bei privaten Besitzern einer Mini-Solaranlage allerdings keine.

Hinweis: Theoretisch lässt sich zu viel produzierte Energie zwar in einem Stromspeicher für Balkonkraftwerke sichern, in der Praxis sind die Kosten dafür jedoch so hoch, dass sich diese Investition, gemäß unserer Berechnung, bei einem Balkonkraftwerk nicht lohnt.

Ist ein Balkonkraftwerk eine bauliche Veränderung?

Wer als Mieter Mauern, Geländer oder eine Haus-Fassade mit Solarpanelen ausrüsten möchte, sollte vorher unbedingt mit den Vermietern sprechen. Schließlich kann z.B. durch das Anbohren einer Mauer nicht nur ein optischer Makel, sondern schlimmstenfalls auch ein Schaden an der Bausubstanz entstehen.

Ähnliches gilt für eine Balkonbrüstung, die nicht einfach ohne vorherige Abklärung mit einer mehr oder weniger schweren Mini-Solaranlage bestückt werden sollte.

Nutzer die sich mit der Montage unsicher sind, können ihr Balkonkraftwerk installieren lassen

Tipp: Falls der Vermieter wegen einer möglicherweise zu hohen Gewichtsbelastung des Balkons besorgt ist, können die bereits zu Anfang genannten PiE AIR superLIGHT Solarmatten einen guten Kompromiss darstellen.

Ein Balkonkraftwerk findet auch in sonnigen Hinterhöfen oder Gärten einen Platz

Dürfen Vermieter Balkonkraftwerke verbieten?

Grundsätzlich dürfen Vermieter eine Mini-Solaranlage nicht einfach untersagen, sofern diese fachgerecht installiert und betrieben wird. Eine Ausnahme kann allerdings z. B. eintreten, wenn der Mietvertrag den Betrieb ausschließt.

In einem Gerichtsurteil des Stuttgarter Amtsgericht vom März 2021 (Aktenzeichen 37 C 2283/20) wurde demnach z. B. die Klage einer Vermieterin auf Rückbau zurückgewiesen und zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.

Denn die Richter argumentierten mit dem Hinweis, dass ein Balkonkraftwerk einen Beitrag zu dem als Staatsziel beschlossenen Umweltschutz leiste. Außerdem habe der Mieter seine zwei Solar-Kraftwerke ohne bauliche Veränderungen betrieben, der Gebäudesubstanz also nicht geschadet.

Darüber hinaus verweist das Gerichtsurteil darauf, dass der Mieter zwar in die Substanz des per Grundgesetz geschützten Eigentums der Wohnungsbesitzerin eingegriffen habe, verboten werden dürfe ihm das aber nicht.

Denn eine Einwilligung des Vermieters zur Nutzung der für das Balkonkraftwerk erforderlichen Leitungen, Lichtschalter und des vorhandenen Stromnetzes in der Wohnung sei zwar grundsätzlich nötig, dürfe aber nicht verweigert werden.

In seiner Urteilsbegründung nahm das Amtsgericht Stuttgart außerdem Bezug auf ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht München (AZ 214 C 24821/90), das bereits 1990 die Nutzung einer Terrasse als Solaranlagen Standort als vertragsgemäßen Gebrauch bewertet hatte.

Die Duldung einer solchen Anlage durch den Vermieter sei jedoch nur dann angemessen, wenn sie fachgerecht installiert, also baurechtlich zulässig sowie optisch nicht störend und leicht rückbaubar sei. Außerdem dürfe keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen, so das Amtsgericht München.

Update: Durch die für 2024 geplante Aufnahme von Steckersolar-Lösungen in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stärkt der Gesetzesgeber die Rechte und Möglichkeiten für Mieter weiter.

Kann die Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk verbieten?

Sofern im Mietvertrag oder weiteren rechtlichen Vereinbarungen wie z. B. einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung kein explizites Verbot enthalten ist, das die Anbringung von Gegenständen am Geländer untersagt, spricht nichts gegen die Nutzung eins Balkonkraftwerks.

Trotzdem empfehlen wir vor dem Kauf und der Installation einer solchen Anlage Rücksprache mit allen Beteiligten zu halten.

Solar-Module gibt es auch als sehr kompakte Variante für kleine Balkone oder Campingfans

Welche Vorteile haben Mieter durch den Kauf eines Balkonkraftwerks?

  • Vergleichsweise günstig in der Anschaffung
  • Jedes Balkonkraftwerk ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz
  • Außer für Balkongeländer auch für Fassaden, Flachdächer oder Garagen geeignet
  • Neben einem Wielandstecker für Balkonkraftwerke, kann die Mini PV Anlage auf Wunsch auch ganz einfach über eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden
  • Kann bei einem Umzug einfach mitgenommen werden

Welche Nachteile haben Mieter durch den Kauf eines Balkonkraftwerks?

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homeandsmart Redaktion Mariella Wendel

Mariella Wendel ist eine erfahrene Redakteurin bei homeandsmart GmbH und eine langjährige Smart Home Expertin. Ihre Schwerpunkte liegen auf Sprachassistenten, Balkonkraftwerken und Mährobotern. Mariella ist auch erfolgreiche Buchautorin und hat einen Masterabschluss in Germanistik. 

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