PV-Anlage Anmeldung - Das wichtigste in Kürze
Eine Anmeldepflicht besteht für alle Betreiber von Solaranlagen, ganz gleich ob es sich um private oder gewerbliche Betreiber handelt.
- Anmeldung bei Bundesnetzagentur: Eintragung in das Marktstammdatenregister (MaStR) für alle Solaranlagen verpflichtend.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Vorerst ist eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig. Diese ist 8 Wochen vor Inbetriebnahme zu beantragen.
- Anmeldung beim Finanzamt: Anmeldung nur für Solaranlagen mit Nennleistung über 30 Kilowatt Peak notwendig.
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Wo muss ich die PV-Anlage anmelden?
Alle an das Stromnetz angeschlossenen PV-Anlagen muss man bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Anlagen. Zudem sind die Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber und Finanzamt zu melden.
PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden
Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist für alle Photovoltaikanlagen verpflichtend. Die Registrierung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowohl für Großanlagen als auch für private Haushalte vorgeschrieben. Dabei werden die Daten der Photovoltaikanlagen in das Marktstammdatenregister eingetragen.
PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden
Eine PV-Anlage ist zudem beim verantwortlichen Netzbetreiber zu registrieren. Ganz gleich ob überschüssiger selbst erzeugter Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird oder nicht. Vor der Installation einer Solaranlage ist diese beim örtlichen Stromversorger zu melden. Daraufhin hat der Netzbetreiber das Recht, die Kompatibilität einer PV-Anlage zu prüfen, was bis zu 8 Wochen dauert. Erst mit der Freigabe des Netzbetreibers darf man mit der Installation der Solaranlage beginnen.
Für die Anmeldung werden das Inbetriebnahmeprotokoll und die Bescheinigung der Bundesnetzagentur für die Anmeldung beim Netzbetreiber eingereicht. Nach der Anmeldung hat man Anspruch auf eine Einspeisevergütung, dessen Auszahlung entweder monatlich oder jährlich erfolgt.
PV-Anlage beim Finanzamt melden
Der Betrieb einer eigenen PV-Anlage ist eine gewerbliche Tätigkeit und unterliegt der Umsatzsteuer. Für Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt Peak greift seit Anfang 2023 die Vereinfachungsregelung. Somit fällt ein Nullsteuersatz (Umsatzsteuer von 0 Prozent) auf den Kauf einer PV-Anlage und dazugehörigen Komponenten. Auch die Einspeisevergütung ist aktuell von der Umsatzsteuer befreit.
PV-Anlage beim Gewerbeamt melden
Photovoltaikanlagen mit bis zu 30 Kilowatt Peak sind seit dem 1.1.2022 von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie keinen Gewinn von über 24.500 Euro im Jahr erzeugen. Das ist eher der Fall bei größeren Solaranlagen. Kleine Anlagen auf Hausdächern erreichen diese Werte selten. Wird die PV-Anlage jedoch auf einem gewerblichen Gebäude installiert, ist eine Gewerbeanmeldung unabhängig vom Gewinn erforderlich.
Warum muss ich eine Photovoltaikanlage anmelden?
Die Bundesnetzagentur erfasst Photovoltaikanlagen, um Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt zu bewerten. Die Daten sind wichtig für die Regulierung und Ausbauplanung des Stromnetzes.
Das Marktstammdatenregister vereinfacht das Anmeldeverfahren für PV-Anlagen. Somit tragen sowohl Netzbetreiber und Energieversorger als auch Privatpersonen und gewerbliche Betreiber alle Daten an einer Zentralstelle ein. Das führt zu einer besseren Übersicht. Allerdings müssen nicht alle Solaranlagen registriert werden.
Welche Solaranlagen müssen nicht registriert werden?
Ausgenommen von der Anmeldepflicht werden alle Solaranlagen, die nicht ans öffentliche Netz angeschlossen sind. Das ist der Fall von Solar-Inselanlagen, die Solarstrom ausschließlich zum Eigenverbrauch nutzen. In der Praxis ist ein Eigenverbrauchsanteil von 100 Prozent nur schwer erreichbar, weswegen die meisten Solaranlagen an das Netz anschließen.
Kann ich meine PV-Anlage ohne Anmeldung erweitern?
Die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage gilt rechtlich als Neuanlage. Jede Erweiterung ist bei der Bundesnetzagentur, dem Netzbetreiber und dem Finanzamt zu melden. Das gilt auch für den nachträglichen Einbau von einem PV Speicher.
Welche Fristen gelten für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen?
Im Allgemeinen hat die Anmeldung von Photovoltaikanlagen eine Frist von bis zu einem Monat. Dabei sind verschiedene Punkte zu beachten.
- Bundesnetzagentur: Idealerweise wird die Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme angemeldet. Alternativ lässt sich die PV-Anlage auch bis zu 14 Tage vorher als "geplante Inbetriebnahme" im MaStR anmelden. Die Frist für die Anmeldung endet einen Monat nach der Inbetriebnahme.
- Netzbetreiber: Hier ist vorerst ein Antrag auf eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig. Dieser dauert bis zu 8 Wochen und ist dementsprechend vor Beginn der Installationsarbeiten zu stellen. Daraufhin ist die Anlage mit Inbetriebnahme zu melden, da sonst keine Einspeisung in das Netz möglich ist und kein Anspruch auf die Einspeisevergütung besteht.
- Finanzamt: Hier gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme der PV-Anlage.
Anmeldung der PV-Anlage versäumt: Was sind die Folgen?
Um eine Vergütung nach dem EEG zu erhalten, müssen PV-Anlagenbetreiber ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden. Außerdem müssen sie dem Netzbetreiber einen Nachweis über die Anmeldung vorlegen. Erst wenn Anmeldung und Nachweis vorliegen, ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung zu zahlen. Ohne Nachweis wird die Zahlung verweigert.
PV Anlage nicht angemeldet, welche Strafen?
Wird die Solaranlage nicht ordnungsgemäß angemeldet, kann nach § 95 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Bußgeld verhängt werden. Wer Fördermittel für die PV-Anlage in Anspruch nimmt, muss ebenfalls einen Nachweis über die Anmeldung erbringen. Ansonsten droht eine Nichtauszahlung der Fördermittel.
Was kostet die Anmeldung einer Solaranlage?
Die Registrierung einer PV-Anlage ist kostenlos und wird online vorgenommen. Der Betreiber muss sich auf dem Portal des Marktstammdatenregisters registrieren. Diese kann eine andere Person, z. B. ein Familienmitglied oder ein Solarteur, bevollmächtigen, sich in seinem Namen zu registrieren.
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