Das Wichtigste zur neuen Balkonkraftwerk DIN Norm in Kürze
- Die Norm DIN VDE V 0126‑95 legt erstmals verbindlich fest, welche Sicherheitsanforderungen Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) erfüllen müssen – z. B. vormontierte Anschlussleitungen, Warnhinweise und schnelle Spannungsabschaltung.
- Zulässig sind Geräte mit Haushaltsstecker („Schuko“) bis 960 W Modulleistung bzw. mit Energiesteckvorrichtung („Wieland“) bis 2 000 W Modulleistung; die Wechselrichterleistung darf maximal 800 W betragen.
- Folge: Die Norm schafft Rechtssicherheit für den Eigenanschluss solcher Anlagen – Geräte, die diese Vorgaben überschreiten, gelten als reguläre Photovoltaik-Anlagen und benötigen Fachanschluss sowie Anmeldung beim Netzbetreiber.
Was gilt für Balkonkraftwerke nach der neuen Vorgabe?
Die Entwicklung der Balkonkraftwerk Regeln lief in Deutschland in 3 Schritten ab:
1. Die ersten Balkonkraftwerke
Als die ersten Balkonkraftwerke in Deutschland aufkamen, war ihre Leistung noch stark begrenzt. Nur 600 Watt Einspeiseleistung waren erlaubt, und der Anschluss musste über einen Wieland-Stecker erfolgen – also durch eine Fachkraft. Für viele Mieter und Wohnungseigentümer war das ein Hindernis, um eigene Solarenergie zu nutzen.
2. Mehr Leistung dank Solarpaket 1
Mit dem Solarpaket 1, das im Mai 2024 in Kraft trat, änderte sich das deutlich:
- Die Einspeiseleistung darf seitdem bis zu 800 Watt betragen.
- Die Gesamtleistung der Solarmodule kann bis zu 2.000 Watt erreichen.
Damit sind Balkonkraftwerke leistungsstärker und flexibler geworden – ein wichtiger Schritt, um Solarstrom auch auf dem Balkon attraktiver zu machen.
3. Neue technische Vorgaben laut VDE-Norm
Im November 2025 folgte die aktualisierte VDE-Norm, die festlegt, unter welchen Bedingungen moderne Balkonkraftwerke sicher betrieben werden dürfen:
- Bis zu 960 Watt Modulleistung sind möglich mit einem normalen Schuko-Stecker.
- Bis zu 2.000 Watt Modulleistung sind erlaubt, wenn eine Energiesteckvorrichtung (zum Beispiel ein Wieland-Stecker) verwendet wird.
- Die Ausgangsleistung des Wechselrichters bleibt bei 800 Watt begrenzt.
- Der Betrieb über die Steckdose ist zulässig, solange die elektrische Sicherheit gewährleistet ist.
Fazit: Die neue Balkonkraftwerk DIN Norm sorgt für klare Regeln
Die neue DIN-Norm für Balkonkraftwerke, die im Dezember 2025 veröffentlicht wird, erlaubt es Endverbrauchern nun offiziell, diese Solar-Kleinanlagen selbst zu Hause anzuschließen – auch mit den bisher geduldeten Schuko-Steckern, die jetzt normkonform sind. Die Einspeiseleistung ins Hausnetz bleibt mit maximal 800 Watt unverändert, was dem EEG-Gesetz § 8 zum Anschluss entspricht.
VDE-Vorstandschef Ansgar Hinz erklärt dazu:
„Balkonkraftwerke sind sehr beliebt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, weil sie mit deren Nutzung aktiv an der Energiewende partizipieren können. Mit der neuen Norm bekommen Nutzer klare Sicherheit, welche Anforderungen ihr Steckersolarsystem erfüllen muss, damit der Betrieb sicher ist. Wer, wenn nicht der VDE, kann diese Sicherheit gewährleisten?“
Die Norm regelt technische Sicherheitsanforderungen unter anderem zur maximalen Modulleistung (bis zu 960 Watt mit Schuko-Stecker oder bis zu 2.000 Watt mit speziellem Energiestecker) und definiert Schutzmechanismen gegen Rückstrom, Überspannungen oder Netzfehler. Für Systeme mit Stromspeicher sind weitere, separate Vorschriften geplant.
So hilft die neue DIN-VDE-Norm, die Mini-Solaranlagen sicherer zu machen und ihren Einsatz für Verbraucher einfacher und rechtlich klarer zu gestalten
Tipp: Mehr zu den gesetzlichen Vorgaben, z. B. auch für Mieter, erklären wir unserem Ratgeber zu Balkonkraftwerk Regeln.
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