So gelingt die Balkonkraftwerk und Speicher Registrierung Balkonkraftwerk anmelden 2025: So einfach geht's

Der Betrieb eines Balkonkraftwerks in Deutschland ist meldepflichtig. Doch viele Nutzer wissen nicht, welche Angaben erforderlich sind. Wir erklären deshalb wo, wie und wann Stecker-Solargeräte und daran angeschlossene Stromspeicher angemeldet werden.

Balkonkraftwerke dürfen aktuell bis zu 2000 Watt starke Solarpanele haben

Das Wichtigste zur Balkonkraftwerk Anmeldung in Kürze

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, jedes neu gekaufte Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Dank des seit 2024 geltenden Solarpakets I wurde die Anmeldung stark vereinfacht:

  • Es sind nur noch wenige persönliche Daten notwendig.
  • In der Regel entfällt die zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber vollständig.

Wichtig: Wer zusätzlich einen Stromspeicher nutzt, muss diesen gesondert sowohl im MaStR als auch beim Netzbetreiber anmelden.

So funktioniert die Balkonkraftwerk Anmeldung in der Praxis

Um das eigene System ordnungsgemäß zu registrieren, sind folgende Schritte nötig:

Schritt 1: Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Sie ist Pflicht für alle netzgekoppelten Solaranlagen und somit auch für Mini-PV-Geräte.

  • Umfang: Angaben zur Anlage: Betreiber, Standort, Inbetriebnahme-Datum, Modul- & Wechselrichterleistung, Zählernummer
  • Frist: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme

Marktstammdatenregister-Eintrag Schritt für Schritt erklärt

Um die Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen, müssen Balkonkraftwerk Besitzer folgende Daten bereithalten:

  1. Datum der Inbetriebnahme 
  2. Anzahl der Module (meist 1 bis 4)
  3. Gesamtleistung der Module in Wattpeak (Wp) und umgerechnet in KWp
  4. Wechselrichterleistung in W und in KWp
  5. Zählernummer (steht vorne auf dem Stromzähler)
Auf der MaStR-Startseite werden verschiedene Melde-Optionen angezeigt

Anschließend sind für die Registrierung nur 4 Schritte nötig:

  1. Den Anmeldeprozess über das MaStR Online Formular starten.
  2. In diesem Service Portal ein Benutzerkonto mit sich selbst als Administrator anlegen.
  3. Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Falls das Balkonkraftwerk zum Eigenverbrauch genutzt werden soll, muss während der Registrierung bei der Frage, ob für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden sollen, mit „Nein“ geantwortet werden.
  4. Sobald das Anmeldeverfahren abgeschlossen ist, können sich Balkonkraftwerk Besitzer jederzeit auf der MaStR-Startseite einloggen und ihre Daten bearbeiten.

Schritt 2: Meldung beim Netzbetreiber (meist nicht erforderlich)

Seit dem Solarpaket 2024 entfällt die Meldung beim Netzbetreiber, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt, sind:

  • Modulleistung max. 2.000 Watt
  • Wechselrichterleistung max. 800 Watt
  • Keine Einspeisevergütung beantragt
  • Anlage dient ausschließlich dem Eigenverbrauch

Wer eine dieser Bedingungen nicht erfüllt (z. B. durch höhere Leistung oder mit Einspeisevergütung), ist eine Netzbetreiber-Meldung weiterhin erforderlich.

Wichtig: Auch Stromspeicher sind meldepflichtig

Viele Betreiber übersehen es: Auch Speicher müssen offiziell gemeldet werden – und zwar:

Anmeldung im MaStR:

  • Pflicht für alle Speicher, die mehr als sechs Monate betrieben werden
  • Auch dann erforderlich, wenn der Speicher mit dem Balkonkraftwerk verbunden ist
Für Speicher gibt es noch kein vereinfachtes Anmeldeverfahren im MaStR

Meldung beim Netzbetreiber:

  • Immer verpflichtend – unabhängig von der Speichergröße oder -technik
  • Auch bei mobilen oder per Schuko betriebenen Speichern

Diese Speicherpflichten gelten zusätzlich zur Balkonkraftwerk-Registrierung – und sie sind rechtlich bindend.

Was passiert bei fehlender Anmeldung?

  • Es drohen Bußgelder, wenn Geräte oder Speicher nicht korrekt registriert werden.
  • Die Behörden kontrollieren zwar bisher selten, aber fehlende Einträge können z. B. bei einem Netzanschlusswechsel, bei Versicherungsfällen oder bei Rückfragen durch den Netzbetreiber zu Problemen führen.

Schnell-Checkliste: So ist man auf der sicheren Seite

  1. ✅ Balkonkraftwerk kaufen und technische Daten notieren
  2. ✅ Innerhalb eines Monats im MaStR eintragen
  3. ✅ Speicher vorhanden? -> Auch separat im MaStR & beim Netzbetreiber melden
  4. ✅ Bei Leistung > 800 W oder Einspeisevergütung -> Netzbetreiber informieren
  5. ✅ Nachweise und Zugangsdaten sicher ablegen

Tipp: Hier geht's zu unserem großen Balkonkraftwerk Testsieger Vergleich, in dem wir die besten Anlagen für verschiedene Standorte vorstellen.

Häufige Fragen (FAQ) zur Balkonkraftwerk Anmeldung

Für alle, die noch mehr Fragen haben, fasst folgende Übersicht die wichtigsten Antworten zusammen:

Gibt es Ausnahmen von der Balkonkraftwerk Anmelde-Pflicht?
Die allgemeine Registrierungspflicht entfällt, wenn die Solaranlage nicht ortsfest ist, also transportabel und nicht dauerhaft an einem Standort betrieben wird (z. B. mobile Anlagen im Wohnmobil). Ebenso besteht keine Pflicht zur Registrierung, wenn die Anlage nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist oder angeschlossen werden soll (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 MaStRV).

Mobile Solaranlagen fürs Camping müssen nicht registriert werden

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Finanzamt melden?
Wer keine Einspeisevergütung beantragt und den erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht, muss sich in der Regel nicht beim Finanzamt melden. 

Wo muss ich mein Balkonkraftwerk noch woanders anmelden?
Auch eine zusätzliche Anmeldung bei anderen Behörden ist in der Regel nicht nötig.
Denn ein Balkonkraftwerk darf meist installiert werden, solange es keine baulichen Veränderungen am Gebäude verursacht. Vermieter oder Eigentümergemeinschaft dürfen allerdings mitentscheiden, wenn z. B. die Fassade betroffen ist.

Tipp: Vor dem Kauf am besten das Einverständnis einholen, um Konflikte zu vermeiden

Was kostet die Registrierung im MaStR?
Die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis wird die verspätete Anmeldung aktuell aber meist nicht sanktioniert.

Wie melde ich meinen Speicher richtig an?
Der Speicher muss separat als Stromspeicher im MaStR eingetragen werden. Unabhängig davon muss der Netzbetreiber über Art und Einbindung informiert werden.

Brauche ich einen neuen Stromzähler?
Wenn der aktuelle Stromzähler keine Rücklaufsperre besitzt oder sich bei Einspeisung rückwärts dreht, ist ein Zählerwechsel erforderlich. Erlaubt sind Zähler mit Rücklaufsperre oder moderne Zweirichtungszähler gemäß den Vorgaben der VDE‑Anwendungsregel VDE‑AR‑N 4105.

Erkennbar ist der Rücklaufschutz an dem von uns markierten Symbol

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homeandsmart Redaktion Mariella Wendel

Mariella Wendel ist Redakteurin und SEO-Expertin bei der homeandsmart GmbH. Ihre Expertise umfasst u.a. Mähroboter, Balkonkraftwerke, Smartwatches und Sprachassistenten wie Alexa. Außerdem ist sie als Fotografin aktiv und hat bereits mehrere Fach-Bücher veröffentlicht. 

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