Rauchmelder tauschen - das Wichtigste in Kürze
- Haltbarkeit: Rauchmelder müssen mittlerweile spätestens nach 10 Jahren ausgewechselt werden. Da die Rauchmelder Pflicht in vielen Bundesländern inzwischen 10 Jahre zurückliegt, ist es vielerorts Zeit zum Austausch.
- Montage: Wird dasselbe Modell verwendet, ist die Montage schnell erledigt, da der Montagefuß nicht gewechselt werden muss.
- Modellwahl: Damit die Übersicht der Haltbarkeit der Rauchmelder einfach bleibt, empfiehlt es sich, Modelle mit 10-Jahres-Batterie zu wählen.
Wie funktioniert der Austausch eines Rauchmelders?
Wenn der aktuelle Rauchmelder seinen Zenit erreicht hat und keine Schutzleistung mehr bietet, ist es Zeit, das Modell auszutauschen. Am einfachsten gelingt der Wechsel, wenn dasselbe Modell wiederverwendet wird, da in diesem Fall derselbe Montagefuß genutzt werden kann.
Handelt es sich jedoch um ein anderes Modell mit einem neuen Montagefuß, ist der Austausch des Rauchmelders mit etwas mehr Arbeit verbunden. Der alte Montagefuß muss in diesem Fall von der Decke abgeschraubt und der neue Fuß angebracht werden. In der Regel sind für die Anbringung allerdings nur 2 bis 4 Schrauben nötig. Der Wechsel eines Rauchmelders ist somit nicht sonderlich kompliziert.
Es sollte bei der Anbringung jedoch darauf geachtet werden, dass der Rauchmelder mittig und waagerecht an der Zimmerdecke montiert wird. Außerdem muss genug Abstand zu Wänden, Balken, Unterzügen, Lampen, Möbeln und Abluftschächten gegeben sein, damit die Funktion des Rauchmelders nicht beeinträchtigt wird.
Tipp: Wer einen günstigen Rauchmelder sucht, der sich leicht montieren lässt, trifft mit dem ABUS RWM90 Rauchmelder die richtige Wahl. Für die Montage sind lediglich zwei Schrauben notwendig, die zusammen mit den entsprechenden Dübeln bereits im Lieferumfang enthalten sind. Die Batterie ist hier auf 5 Jahre ausgelegt und der Rauchmelder ist für Räume mit bis zu 40 Quadratmetern Größe geeignet.
Wann sollte man einen Rauchmelder austauschen?
Rauchmelder geben in der Regel ein Signal, wenn die Batterie leer ist und es an der Zeit, ist das Gerät auszutauschen. Diese Warnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden. Der Austausch eines Rauchmelders ist jedoch nicht nur von der Batterie abhängig. Gemäß der Norm DIN 14676 müssen Rauchmelder spätestens nach 10 Jahren ausgetauscht werden, egal ob die Batterie noch intakt ist oder nicht.
Das liegt daran, dass die Sensoren von Rauchmeldern mit der Zeit an Funktion verlieren und ab einer Nutzung von 10 Jahren nicht mehr der beste Schutz garantiert werden kann.
Manche Modelle bieten nur eine Batterielaufzeit von 5 oder 8 Jahren, sodass die Batterie des Rauchmelders mindestens zwei Mal während der Laufzeit getauscht werden muss. Dadurch kann es zu Verwirrung kommen, wie lange jeder Rauchmelder im Haus aktuell bereits in Gebrauch ist und eventuell wird ein Rauchmelder somit für mehr als 10 Jahre genutzt.
Um dieses Dilemma zu umgehen, empfehlen wir den ABUS RWM150 Rauchmelder mit einer 10-Jahres-Batterie. Nutzer müssen somit während der Laufzeit nicht einmal die Batterie wechseln und wissen immer rechtzeitig Bescheid, wann der jeweilige Rauchmelder komplett ersetzt werden muss.
Das Modell bietet außerdem einen 85 Dezibel lauten Alarm und war im Stiftung Warentest Rauchmelder Test von 2021 der Testsieger mit der Note „gut“ (1,9). (Stand: 01/2021)
Rauchmelder tauschen – Die Regelungen und Zeiten der Bundesländer im Vergleich
Bundesland | Einbaupflicht Neubau | Einpauflicht Bestehende Wohnung | Stichtag für 10 Jahre Nutzung Neubau | Stichtag für 10 Jahre Nutzung Bestehnde Wohnung |
Baden-Württemberg | 11.07.2013 | 31.12.2014 | 11.07.2023 | 31.12.2024 |
Bayern | 01.01.2013 | 31.12.2017 | 01.01.2023 | 31.12.2027 |
Berlin | 01.01.2017 | 31.12.2020 | 01.01.2027 | 31.12.2030 |
Brandenburg | 01.07.2016 | 31.12.2020 | 01.07.2026 | 31.12.2030 |
Bremen | 22.12.2009 | 31.12.2015 | 22.12.2019 | 31.12.2025 |
Hamburg | 01.04.2006 | 31.12.2010 | 01.04.2006 | 31.12.2020 |
Hessen | 24.06.2005 | 31.12.2014 | 24.06.2015 | 31.12.2024 |
Mecklenburg-Vorpommern | 18.04.2006 | 31.12.2009 | 18.04.2016 | 31.12.2019 |
Niedersachsen | 01.11.2012 | 31.12.2015 | 01.11.2022 | 31.12.2015 |
Nordrhein-Westfalen | 01.04.2013 | 31.12.2016 | 01.04.2023 | 31.12.2026 |
Rheinland-Pfalz | 01.12.2003 | 12.07.2012 | 01.12.2013 | 12.07.2022 |
Saarland | 01.03.2004 | 01.01.2017 | 01.03.2014 | 01.01.2027 |
Sachsen | 01.01.2016 | Keine | 01.01.2026 | Keine |
Sachsen-Anhalt | 17.12.2009 | 31.12.2015 | 17.12.2019 | 31.12.2025 |
Schleswig-Holstein | 31.12.2004 | 31.12.2010 | 31.12.2014 | 31.12.2020 |
Thüringen | 05.02.2008 | 31.12.2018 | 05.02.2008 | 31.12.2028 |
Wer darf Rauchmelder tauschen?
Wohnungs- und Hausbesitzer sind selbst in der Verantwortung, ihre Rauchmelder zu tauschen. Der Austausch ist dabei gänzlich unkompliziert und es muss kein Fachmann dafür beauftragt werden.
Anders sieht der Austausch eines Rauchmelders für Mieter aus. Hier ist der Vermieter in der Pflicht, die Geräte komplett auszutauschen, wenn die Langzeitbatterien leer sind oder die 10 Jahre Maximallaufzeit überschritten wird.
Haben Rauchmelder ein Verfallsdatum?
Ja, bei Rauchmeldern geht man von einer Lebenszeit von circa 10 Jahren aus. Nach 10 Jahren ist die Rauchkammer des Modells in der Regel so sehr mit Staub besetzt, dass der Rauchmelder tatsächliche Gefahren nicht mehr effektiv melden kann und häufig auch Fehleralarme produziert.
Wie oft muss der Vermieter die Rauchmelder prüfen?
Alle Vorschriften zur Überprüfung und dem Austausch von Rauchmeldern sind in der Norm DIN 14676 geregelt. Vermieter sind in der Pflicht, mindestens alle 12 Monate die Feuermelder zu prüfen.
Warum müssen Rauchmelder nach 10 Jahren getauscht werden?
Die Alterung der elektronischen Bauteile, insbesondere der Sensoren sorgt dafür, dass Rauchmelder nur eine begrenzte Lebenszeit haben. Zwar können die Modelle nach 10 Jahren noch funktionieren, das Risiko eines Defekts ist nach diesem Zeitraum jedoch zu hoch, um noch wirklichen Schutz zu garantieren.
Über einen Zeitraum von 10 Jahren wirken außerdem viele äußere Einflüsse auf das Gerät wie Verschleiß oder Verschmutzung. Besonders die Ansammlung von Staub in den Rauchkammern kann hier zu Fehlfunktionen führen.
Deshalb sollten Rauchmelder spätestens nach 10 Jahren ausgetauscht werden.
Die mit * gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate Links. Kommt über einen solchen Link ein Einkauf zustande, werden wir mit einer Provision beteiligt. Für Sie entstehen dabei keine Mehrkosten.
Wir haben Kooperationen mit verschiedenen Partnern. Unter anderem verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen.