Mit diesen 6 Tipps Vermieter von Balkonkraftwerk überzeugen Vermieter verbietet Balkonkraftwerk – was tun?

Balkonkraftwerke erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Doch dürfen sich auch Mieter ein Balkonkraftwerk zulegen und welches Mitspracherecht haben Vermieter? Wir verraten, ob Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten können und welche Argumente es für eine eigene Solaranlage gibt.

Wir verraten, ob Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten dürfen

Vermieter verbietet Balkonkraftwerk – das Wichtigste in Kürze

Wer als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchte, dem empfehlen wir folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Kein prinzipielles Verbot: Ist es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten, Dinge auf einem Balkon zu installieren oder sie am Balkongeländer zu befestigen, dürfen Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht untersagen. Die Voraussetzungen sind, dass die Installation fachmännisch erfolgt und keine Gefahren bestehen. Ein Verbot ist jedoch zulässig, wenn das Gebäude z. B. unter Denkmalschutz steht.
  • Individuelle Entscheidung: Vermieter dürfen im Einzelfall entscheiden, ob sie der Anbringung einer Solar-Anlage auf dem Balkon einer Mietwohnung zustimmen. In der Regel gibt es jedoch wenige Gründe ein Balkonkraftwerk zu verbieten, wenn es keinen Schaden an der Mietsache verursacht.
  • Absprache: Die beste Lösung ist, sich im Vorfeld mit dem Vermieter oder dem Eigentümer der Wohnung abzustimmen und ihn um Erlaubnis zu bitten. So lassen sich technische Bedenken von Beginn an ausräumen und es entsteht kein Ärger darüber, wenn das Balkonkraftwerk wieder abgebaut werden muss.

Tipp 1: Vermieter vom Klimaschutz Balkonkraftwerk-Vorteilen überzeugen

Ein Argument, um den Vermieter von einem Balkonkraftwerk zu überzeugen, ist der Beitrag zum Umweltschutz. Denn mit der Mini-Photovoltaikanlage lässt sich eigene Solar-Energie produzieren, statt komplett auf Netzstrom aus ggf. fossilen Energieträgern zurückgreifen zu müssen.

Die Wichtigkeit des Umwelt- und Klimaschutzes gewinnt zudem auch politisch an Relevanz. Die Landesjustizminister aus sieben Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern, Brandenburg oder Thüringen, setzten das sogar auf die Tagesordnung der Herbstkonferenz 2022 in Berlin. Ein noch zu verabschiedender Beschluss soll in naher Zukunft die Installation von Mini-Solaranlagen als privilegierte Maßnahme im Wohnungseigentumsgesetz und Bürgerlichen Gesetzbuch aufnehmen. Tritt dies ein, werden Balkonkraftwerke quasi automatisch genehmigt, ohne Vermieter oder Miteigentümer zuvor um Erlaubnis bitten zu müssen.

Bis dahin und auch generell empfehlen wir ins Gespräch mit dem Vermieter zu gehen und ihn über die angestrebten politischen Regelungen zu informieren und für umweltfreundliche Energiegewinnung zu sensibilisieren und ein Balkonkraftwerk nicht ohne Absprache zu montieren.

Doch auch ohne diese Anpassung stehen die Karten für Mieter ein eigenes Balkonkraftwerk installieren zu dürfen gut – z. B. aus Gründen der Energieersparnis. Das sah auch das Amtsgericht München so und wertete bereits im Jahr 1990 das Aufstellen einer Photovoltaikanlage auf einer Terrasse als deren vertragsgemäßen Gebrauch (AZ 214 C 24821/90). Diesem Urteil schloss sich unter anderem das Amtsgericht Stuttgart im Jahr 2022 an (AZ 37 C 2283/20) und wertete eine Solaranlage auf einem Balkon als Antwort auf die von der Politik gewollten und forcierten Energiewende.

Tipp 2: Bedenken des Vermieters grundsätzlich ernst nehmen

Auch wenn es bereits viele gerichtliche Urteile gibt, die das Recht auf der Mieterseite sehen und ein Balkonkraftwerk installiert werden darf, sollten Mieter im Gespräch mit ihrem Vermieter verständnisvoll sein und versuchen Bedenken nachzuvollziehen.

Bei der Montage auf dem Balkon müssen Mieter zum Beispiel dafür sorgen, das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht zu stören. Verstoßen Mieter gegen diese Pflicht, kann der Vermieter die Demontage der Anlage verlangen. Auch umliegende Gebäude dürfen nicht vom Balkonkraftwerk in ihrer Optik und ihrer Nutzung gestört werden. Das OLG Düsseldorf entschied im Jahr 2017 gegen einen Mieter. Die Richter verlangten, dass eine Solar-Anlage zurückzubauen ist, wenn ihre andauernde Blendwirkung die Bewohner des Nachbarhauses beeinträchtigt (Az. I-9 U 35/17).

Viele Vermieter befürchten zudem eine erhöhte Brandgefahr durch Balkonkraftwerke. Diese besteht allerdings nicht durch Mini-Photovoltaik-Anlagen. Mittlerweile basieren die meisten Modelle außerdem auf einem Plug-and-Play-Prinzip und können einfach und sicher auch durch Laien installiert werden, sofern ein herkömmlicher Schuko-Stecker zum Einsatz kommt.

Handelt es sich um Balkonkraftwerke mit Betteri- oder Wieland-Stecker muss die Installation durch einen Elektrobetrieb absolviert werden und der Anschluss wird fachgerecht erledigt.

Tipp 3: Aktuelle Standards erhöhen den Wohnwert

Damit ein Balkonkraftwerk regelkonform genutzt werden darf, muss sich ein aktueller Stromzähler in der Wohnung oder dem Haus befinden, der nicht rückwärtsläuft, wenn beispielsweise selbst produzierter Solar-Strom eingespeist wird.

Was zunächst nach Mehraufwand für Vermieter klingen kann, lohnt sich auf Dauer. Denn durch eine solche Maßnahme wird der Wohnwert gesteigert.

Zudem erhöhen Vermieter die Attraktivität ihres Objekts, wenn zukünftige Mieter ebenfalls ein Interesse daran haben ein Balkonkraftwerk zu betreiben und das vor Ort problemlos möglich ist.

Tipp 4: Flexible Leichtmodule statt Glas-Paneele auswählen

Viele Vermieter befürchten bei Balkonkraftwerken eine Gefahr, wenn die Paneele aus Glas bestehen und beispielsweise herunterfallen können. Zudem gelten bei Glasmodulen besondere baurechtliche Regeln, wenn es sich dabei um Überkopf-Verglasungen handelt.

Hier können Mieter die Sorge entkräften, indem sie Vermietern erklären, dass es verschiedene Varianten von Balkonkraftwerken und unterschiedliche Arten von Modulen gibt. Zum einen setzen die meisten Hersteller auf Glasverbundstoffe, was das Gewicht der Paneele reduziert und zum anderen gibt es auch Leichtmodule, die optisch aber auch von der Struktur eher einem unauffälligen Sichtschutz ähneln. Sie lassen sich unkompliziert und sicher befestigen, sodass sie auch nicht von einem Sturm abgelöst werden können und das Gefahrenrisiko auf ein sehr niedriges Niveau gesenkt werden kann.

Tipp 5: Auf einfache Demontage bei Umzug achten

Ein weiteres Argument für Balkonkraftwerke im Gespräch zwischen Mieter und Vermieter besteht darin, dass sie sich ganz einfach abbauen lassen und sie bei einem Umzug ohne Probleme mitgenommen werden können. Sie stellen nämlich keine dauerhafte bauliche Veränderung am Mietobjekt dar. Bei der Installation entstehen keine irreversiblen Schäden an der Mietsache und es kann unkompliziert wieder der Ursprungszustand hergestellt werden.

Tipp 6: Rechtslage schildern und Entscheidungen für Balkonkraftwerke nennen

In der Regel dürfen Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht verbieten. Selbst wenn der Mieter zuvor nicht die Erlaubnis eingeholt hat, wird es schwer für den Vermieter, Balkonkraftwerke zu verbieten oder auf einen Rückbau zu bestehen.

Ist die Solar-Anlage fachmännisch angebracht, entscheiden viele Gericht inzwischen wie das bereits erwähnte Amtsgericht in Stuttgart (AZ 37 C 2283/20). Für die Mieterin sprachen in diesem Fall sowohl die fachgerechte Installation als auch die nicht beeinträchtigten Optik des Mietshauses durch die Anbringung der Anlage.

Klagen gegen den Vermieter hatten deshalb Erfolg. Können sich Mieter und Vermieter aber im Vorfeld auf diese beiden Eckpunkte einigen, steht der Genehmigung zur Nutzung eines Balkonkraftwerks auch außergerichtlich nichts im Weg.

Legen Mieter ihrem Vermieter solche Urteile vor, kann das Bewusstsein dafür geweckt werden, dass die Akzeptanz von Balkonkraftwerken bereits sehr hoch ist. Statt mit ähnlichen gerichtlichen Schritten zu drohen, sollten Mieter versuchen die Vorteile eines Balkonkraftwerks zu nennen und durch eine gute Kommunikation die Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk zu erhalten.

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homeandsmart Redaktion David Wulf

David Wulf ist Unternehmer, SEO-Berater und Coach. Er arbeitet unter anderem als Geschäftsführer und SEO-Verantwortlicher bei homeandsmart GmbH in Karlsruhe, Deutschland.

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