Wichtig für Hersteller und Händler von elektronischen Produkten ElektroG 2018: Das ändert sich mit dem neuen Elektrogesetz

Wer elektronische Produkte verkauft, muss eine Reihe gesetzlicher Umweltauflagen wie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erfüllen. Das Elektrogesetz regelt die umweltgerechte Entsorgung der alten und kaputten Geräte. Seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2005 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen ständig weiterentwickelt. 2018 stehen eine Reihe wichtiger Anpassungen an, auf die Unternehmen jetzt reagieren müssen: Nach dem ElektroG sind Hersteller und Händler verpflichtet, ihre elektrischen Produkte vor dem Verkauf in Deutschland bei der zuständigen Behörde zu registrieren und ihre verkauften Mengen regelmäßig zu melden. Unternehmen müssen darüber hinaus dafür sorgen, dass ihre verkauften Geräte über ein Entsorgungsunternehmen umweltgerecht entsorgt werden.

Mit dem ElektroG 2018 ergeben sich für Hersteller und Händler von Elektronika einige Neuerungen

Änderungen 2018: Mehr elektronische Geräte fallen unter das Elektrogesetz

In diesem Jahr treten einige rechtliche Neuerungen beim Verkauf von elektronischen Geräten in Kraft. Das Tückische: Die Änderungen des ElektroG betreffen nicht nur Anbieter von typischen Elektrogeräten wie Lampen oder Haushaltsgeräten, sondern auch Unternehmen, die Möbel oder Kleider mit elektronischer Funktion verkaufen. So müssen etwa elektrisch verstellbare Schreibtische oder Smart Textiles ab dem 15. August 2018 registriert sein. Wer bis zum Stichtag nicht die entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern.

In der Vergangenheit haben auch große Online-Marktplätze immer wieder Online-Shops abgemahnt und von ihren Plattformen verbannt, wenn nicht registrierte Produkte angeboten wurden. Das Umweltbundesamt hat darüber hinaus angekündigt die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelung konsequent zu überwachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

Produkte nach dem neuen ElektroG 2018 bei der zuständigen Behörde registrieren

In Deutschland ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) dafür zuständig, Elektrogeräte von Unternehmen zu registrieren. Bei der stiftung ear sind für diese neuen Elektrogeräte Registrierungsanträge ab dem 1. Mai  2018 zu stellen. Derzeit dauert der Anmeldeprozess bei der stiftung ear mindestens acht Wochen. Bei nicht korrekt ausgefüllten Anträgen kann sich der Registrierungsprozess um einige Wochen verlängern. Bis zum 15. August 2018 müssen alle Produkte registriert sein.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Mit folgenden Tipps können betroffene Unternehmen starten:

  1. Sortiment sorgfältig überprüfen: Unternehmen müssen sich einen Überblick verschaffen, welche ihrer Produkte registrierungspflichtig sind.
  2. Produkte in richtige Kategorien einordnen: Für die Registrierung bei der stiftung ear müssen Unternehmen die Elektrogeräte vorgegebenen Produktkategorien zuordnen. Teilweise ist es hierfür notwendig, die Produkte zu vermessen. Der weee full-service hat einen Entscheidungsbaum und ein Video mit den Richtlinien zur Abmessung veröffentlicht.
  3. Produkte registrieren: Für den Registrierungsantrag bei der stiftung ear benötigen Unternehmen unter anderem einen Dienstleister für die Entsorgung, Angaben zu den verkauften Marken, Bilder der Produkte, deutschsprachige Beschreibungen, ihre Steuernummer und eine insolvenzsichere Garantie.
  4. Mit dem Verkauf starten: Sobald der Registrierungsantrag bei der stiftung ear abgeschlossen ist, erhalten Unternehmen eine WEEE-Registrierungsnummer und dürfen ihre elektronischen Produkte verkaufen. Die WEEE-Registrierungsnummer muss unter anderem auf Rechnungen und Angeboten erscheinen.
Der Entscheidungsbaum hilft, Produkte in die richtige Kategorie einzuordnen

Auch bereits registrierte Unternehmen sind von den Neuerungen betroffen. Die Logik der Zuordnung einzelner Geräte in bestimmte Kategorien ändert sich. Ein Beispiel: Ein Lautsprecher fällt derzeit in die Geräteart „Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik“. Durch die automatische Überführung wird der Lautsprecher in die Geräteart „Kleingeräte“ einsortiert. Wenn der Lautsprecher allerdings größer als 50 cm ist, fällt er unter „Großgeräte“. Für diese Umsortierung muss der Hersteller der Lautsprecher eigenhändig einen Änderungsantrag bis zum 15. November 2018 bei der stiftung ear stellen.

Die Regelungen sind teilweise komplex und der Registrierungsprozess aufwändig. Unternehmen sollten sich deshalb rechtzeitig auf die neuen Anforderungen des Elektrogesetzes vorbereiten und sich mit Experten austauschen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Professionellen Rat bieten die stiftung ear, die Industrie- und Handelskammern sowie private Dienstleister, die in diesem Bereich tätig sind.

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anja-olssok

Anja Olsok ist seit 2005 Mitglied der Geschäftsleitung im Digitalverband Bitkom e.V. und Geschäftsführerin des Tochterunternehmens Bitkom Servicegesellschaft, das mit dem weee full-service Unternehmen zum ElektroG betreut. Darüber hinaus ist sie Mitglied im Kuratorium der stiftung ear.

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