Photovoltaik Einspeisevergütung: Förderung für PV-Anlagen in 2023 und 2024 - Das wichtigste in Kürze
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für den Betrieb von PV-Anlagen.
- Vergütungssatz: Liegt zwischen 5,80 und 13,00 Cent pro Kilowattstunde
- Dauer: Der Vergütungssatz ist ab Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben.
- Anspruch: Alle Betreiber, die ihre PV-Anlage an das öffentliche Netz anschließen.
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Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine vom Staat festgelegte Vergütung für erneuerbare Energien im öffentlichen Stromnetz. Sie umfasst Strom aus Photovoltaikanlagen, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie und Biomasseanlagen.
Die Einspeisevergütung wurde mit dem EEG am 1. Januar 2002 eingeführt. Ihr Ziel war es, erneuerbare Energien durch einen garantierten Mindestpreis in den Markt zu integrieren. Dieses Ziel wurde erreicht, sodass die Vergütungssätze heutzutage niedriger sind. Die Vergütungshöhe variiert je nach Energiequelle.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Solarstrom?
Die Einspeisevergütung liegt zwischen 5,80 und 13,00 Cent pro Kilowattstunde. Wie hoch die Einspeisevergütung ist, hängt von der Größe der PV-Anlage und der Art der Netzeinspeisung ab. Die Vergütung für Volleinspeisung fällt höher aus als für die Überschusseinspeisung.
Nennleistung PV-Anlage | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
bis 10 kWp | 8,20 Cent/kWh | 13,00 Cent/kWh |
bis 40 kWp | 7,10 Cent/kWh | 10,90 Cent/kWh |
bis 100 kWp | 5,80 Cent/kWh | 10,90 Cent/kWh |
Wie hoch ist die Einspeisevergütung in 2023?
In 2023 liegt die Einspeisevergütung zwischen 5,80 und 13,00 Cent pro Kilowattstunde. Bei Überschusseinspeisung erhalten Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 10 Kilowatt Peak 8,20 Cent pro eingespeistem Kilowattstunde ins öffentliche Netz. Anlagen mit bis zu 40 Kilowatt Peak erhalten 7,10 und Anlagen mit bis zu 100 Kilowatt Peak erhalten 5,80 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung erhalten Betreiber entweder 13,00 oder 10,90 Cent pro Kilowatt, je nachdem ob die Nennleistung der Solaranlage mehr oder weniger als 10 Kilowatt Peak beträgt.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung in 2024?
Bis zum 31. Januar 2024 ist die Höhe der Einspeisevergütung zwischen 5,80 und 13,00 Cent pro Kilowattstunde festgeschrieben. Ab dann wird die Einspeisevergütung alle sechs Monate um einen Prozent reduziert. Das heißt, zwischen Februar und Juli 2024 liegt die Einspeisevergütung zwischen 5,74 und 12,87 Cent. Zwischen August 2024 und Januar 2025 beträgt die Einspeisevergütung nur noch zwischen 5,68 Cent und 12,74 Cent.
Nennleistung PV-Anlage | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | ||
02.2024 - 07.2024 | 08.2024 - 01.2025 | 02.2024 - 07.2024 | 08.2024 - 01.2025 | |
bis 10 kWp | 8,12 Cent/kWh | 8,04 Cent/kWh | 12,87 Cent/kWh | 12,74 Cent/kWh |
bis 40 kWp | 7, 03 Cent/kWh | 6,96 Cent/kWh | 9,81 Cent/kWh | 9,81 Cent/kWh |
bis 100 kWp | 5, 74 Cent/kWh | 5,68 Cent/kWh | 9,81 Cent/kWh | 9,71 Cent/kWh |
Wird die Einspeisevergütung weiter sinken?
Das EEG 2023 sieht vor, dass die Vergütungssätze ab dem 1. Februar 2024 halbjährlich um ein Prozent sinken. Die Einspeisevergütung für Solarstrom steht mindestens bis 2027 zur Verfügung. Dies gilt sowohl für neue als auch für alte Anlagen, die nicht mehr die 20-jährige EEG-Förderung erhalten. Die Einspeisevergütung wird mit steigender installierter Kapazität von Solarenergie weiter sinken.
Wie wird die Höhe der Einspeisevergütung bestimmt?
Welchen Vergütungssatz Betreiber für ihre Photovoltaikanlage erhalten, wird vom Datum der Inbetriebnahme bestimmt. Sobald Betreiber sich bei Marktstammdatenregister anmelden, ermittelt die Bundesnetzagentur den aktuellen Satz. Er wird auf bundesnetzagentur.de unter EEG-Registerdaten und Fördersätzen veröffentlicht.
Wie lange ist die Einspeisevergütung erhältlich?
Die Einspeisevergütung hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Damit endet zwar die Zahlungsverpflichtung, aber nicht die Verpflichtung zur Abnahme des Stroms durch den Netzbetreiber. Betreiber dürfen den selbst erzeugten Solarstrom weiterhin in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?
Die Netzbetreiber müssen den Solarstrom weiterhin abnehmen und eine Anschlussgebühr zahlen. Die Anschlussgebühr ist nicht mehr festgeschrieben und wird auf der Grundlage des Börsenkurses für Strom berechnet. Eigentümer erhalten den “Jahresmarktwert Solar” für ihre PV-Anlage. Im Jahr 2022 lag dieser bei 22,306 Cent pro Kilowattstunde. Der Jahresmarktwert kann jedoch erheblich schwanken. Im Jahr 2021 wurden beispielsweise 7,552 Cent pro Kilowattstunde gezahlt, im Jahr 2020 waren es sogar nur 2,458 Cent pro Kilowattstunde.
Wer erhält die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist für alle PV-Anlagen erhältlich, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind. Eine weitere Voraussetzung ist die Installation eines Zwei-Wege-Zählers. Dieser Zähler misst sowohl den bezogenen als auch den ins Netz eingespeisten Strom. Meist stellt der Netzbetreiber den Zähler gegen eine geringe jährliche Mietgebühr zur Verfügung.
Ist die Einspeisevergütung auch für Balkonkraftwerke erhältlich?
Sofern Betreiber von Balkonkraftwerke alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten sie den vorgeschriebenen Vergütungssatz. Bei einer Überschusseinspeisung werden 8,20 Cent pro eingespeisten Kilowattstunde Strom ausgezahlt. Bei Volleinspeisung sind es 13 Cent pro Kilowattstunde.
Mehr Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke ab 1. Januar 2024
Anfang 2024 wird die Bagatellgrenze für Balkonkraftwerke von 600 auf 800 Watt erhöht. Somit dürfen Betreiber mehr Solarstrom produzieren und auch ins Stromnetz einspeisen. Ergo ist die Erwirtschaftung einer höheren Summe an Einspeisevergütung möglich.
Was muss ich tun, um die Einspeisevergütung zu erhalten?
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber vor der Installation: Der Netzbetreiber prüft die Kompatibilität der Anlage, was bis zu 8 Wochen dauern kann. Sobald die Anlage genehmigt ist, darf die Installation beginnen.
- Installation eines Zwei-Wege-Zählers: Dieser Zähler misst sowohl den bezogenen als auch den ins Netz eingespeisten Strom. Meist stellt der Netzbetreiber den Zähler gegen eine geringe jährliche Mietgebühr zur Verfügung.
- Meldung der Inbetriebnahme: Die Bundesnetzagentur muss über die Inbetriebnahme der PV-Anlage informiert werden. Dafür wird die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen.
Wie erhalte ich die PV-Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird vom Stromnetzbetreiber gezahlt. Dieser ermittelt anhand des Zwei-Wege-Zählers die Menge an eingespeistem Strom. Bei einer Überschusseinspeisung wird die Einspeisevergütung gegenüber den laufenden Stromkosten berechnet. Bei Volleinspeisung erhalten Betreiber eine monatliche Auszahlung.
Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Der Gesetzgeber hat die Einspeisevergütung im Jahr 2000 eingeführt. Ziel war es, erneuerbare Energien auf dem Markt zu etablieren. Ohne Förderung waren diese Energien nicht wettbewerbsfähig. Die Einspeisevergütung wurde als Teil der ersten Fassung des EEG verabschiedet.
Dabei ist die gezahlte Einspeisevergütung höher als der Strompreis an der Börse. Sie soll Anreize für die Installation von PV-Anlagen schaffen. Die Einspeisevergütung unterliegt einer Degression und ist im Laufe der Jahre stetig gesunken. Hauptgrund dafür ist die zunehmende installierte Kapazität von Solarenergie. Zudem ist Photovoltaik mit der Zeit günstiger geworden, sodass hohe Subventionen für die heutigen Anlagen nicht mehr notwendig sind.
Zeitpunkt | Anlagen bis 10 kWp (Cent/kWh) | Anlagen bis 40 kWp (Cent/kWh) | Anlagen bis 100 kWp (Cent/kWh) |
Januar 2024 | 8,20 | 7,10 | 5,80 |
August 2022 | 8,20 | 7,10 | 5,80 |
Juli 2022 | 6,23 | 6,06 | 4,74 |
Juni 2022 | 6,34 | 6,15 | 4,81 |
Mai 2022 | 6,43 | 6,25 | 4,88 |
April 2022 | 6,53 | 6,34 | 4,96 |
März 2022 | 6,63 | 6,44 | 5,03 |
Februar 2022 | 6,73 | 6,53 | 5,11 |
Januar 2022 | 6,83 | 6,63 | 5,19 |
Dezember 2021 | 6,93 | 6,73 | 5,27 |
November 2021 | 7,03 | 6,83 | 5,35 |
Oktober 2021 | 7,14 | 6,94 | 5,43 |
September 2021 | 7,25 | 7,04 | 5,51 |
August 2021 | 7,36 | 7,15 | 5,60 |
Juli 2021 | 7,47 | 7,25 | 5,68 |
Juni 2021 | 7,58 | 7,36 | 5,77 |
Mai 2021 | 7,69 | 7,47 | 5,86 |
April 2021 | 7,81 | 7,59 | 5,95 |
März 2021 | 7,92 | 7,70 | 6,04 |
Februar 2021 | 8,04 | 7,81 | 6,13 |
Januar 2021 | 8,16 | 7,93 | 6,22 |
Januar 2020 | 9,87 | 9,59 | 7,54 |
Januar 2019 | 11,47 | 11,15 | 9,96 |
Januar 2018 | 12,20 | 11,87 | 10,61 |
Lohnt sich die Einspeisevergütung in 2023 und 2024?
Aufgrund der hohen Strompreisen lohnt sich die Einspeisevergütung nur bedingt. Für die meisten Anwendungsfälle lohnt sich eher der Eigenverbrauch, als die Einspeisung in das Netz. Denn während der Strompreis bei durchschnittlich 30 Cent pro Kilowattstunde liegt, erhalten Betreiber nur 8,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde. Damit werden die Stromkosten zwar reduziert, aber der Eigenverbrauch ist sinnvoller. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Stromgestehungskosten für Photovoltaik bei rund 10 Cent pro kWh liegen. Somit spart man beim Eigenverbrauch 20 Cent pro selbst verbrauchten Kilowattstunde.
Was lohnt sich mehr, Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung?
Bei PV-Anlagen ohne Speichersysteme liegt der Eigenverbrauch bei rund 30 Prozent. Das heißt, 70 Prozent des erzeugten Solarstroms fließen in das Stromnetz. Der Grund dafür ist, dass der meiste Strom tagsüber produziert wird und der Strombedarf eher bei Morgen- und Abendstunden liegt. Nichtsdestotrotz lohnt sich eine Überschusseinspeisung gegenüber der Volleinspeisung.
Parameter | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
Netzbezug | 70 % | 100 % |
Eigenverbrauch | 30 % | 0 % |
Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
Jährliche Stromertrag PV-Anlage | 7.000 kWh | 7.000 kWh |
Jährliche Stromkosten, Netzbezug | 3.500 kWh * 0,30 €/kWh = 1.050 € | 5.000 kWh * 0,30 €/kWh = 1.500 € |
Jährliche Einspeisevergütung | 4.900 kWh * 0,082 €/kWh = 400 € | 7.000 kWh * 0,082 €/kWh = 575 € |
Jährliche Stromkosten, Gesamt | 650 € | 925 € |
Gibt es eine Vergütung für meinen Eigenverbrauch?
Von 2009 bis 2012 gab es eine hohe Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch, die bis zu 25 Cent pro Kilowattstunde betrug. Seit April 2012 gibt es diesen Tarif für Photovoltaikanlagen jedoch nicht mehr. Der Grund: Die Regierung geht davon aus, dass die meisten Anlagen inzwischen so rentabel sind, dass die Betreiber auch ohne Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch Geld sparen.
Einspeisevergütung als Einnahme
Seit dem 1. Januar 2023 sind kleinere Solaranlagen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Für Einkünfte (wie die Einspeisevergütung) und Entnahmen (Eigenverbrauch) aus dem Betrieb einer PV-Anlage ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 keine Einkommensteuer mehr zu zahlen. Der Verwendungszweck des erzeugten Stroms ist dabei unerheblich. Diese Regelung gilt sowohl für neu angeschaffte als auch für alte Photovoltaikanlagen.
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